Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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im  frühen  Mittelalter,  das  ebenfalls  nach  Pfunden  und  deren  Teilen
(240  Pfennige  —  1  Pfund)  rechnete,  ferner  noch  heute  im  englischen  Münzsystem ­
  [1  £  =  240  Pence).
Das  deutsche  Münzgesetz  vom  30.  Aug.  1924  sagt,  entsprechend  den  Bestimmungen
  des  alten  Gesetzes,  daß  aus  1  leg  Gold  2790  Reichsmark
geprägt  werden:  139 1 / 2  Stücke  über  20  Reichsmark  oder  279  Stücke  über
10  Reichsmark.  Ein  Zehnmarkstück  hat  also  einen  Goldgehalt  von  V279  kg
—  3,58423  g.  Dadurch  ist  ein  bestimmter  Goldpreis,  gerechnet  in  Landeswährung, ­
  ein  für  allemal  festgesetzt,  und  zu  diesem  Preise  kauft  die  Notenbank ­
  Gold  an  (f.  S.  58).
Endlich  bestimmt  das  Münzgesetz  den  Feingehalt  der  aus  dem  Währungsmetall ­
  geprägten  Münzen.  Gold-  und  Silbermünzen  werden,  um  ihnen
eine  größere  Härte  zu  verleihen  und  um  zu  verhüten,  daß  sie  sich  allzuschnell
abnutzen,  nicht  aus  reinem  Gold  oder  aus  reinem  Silber  hergestellt,
sondern  es  wird  ihnen  eine  bestimmte  Menge  Kupfer  beigefügt  (Legierung ­
  oder  Beschickung).  Gold  oder  Silber  ohne  Zusatz  wird  fein,
mit  Zusatz  versehenes  (legiertes)  Edelmetall  wird  rauh  genannt.  Das  Gewicht ­
  einer  Münze  ist  ihr  Schrot  (Rauh-  oder  Bruttogewicht),  das  Gewicht ­
  des  darin  enthaltenen  feinen  Metalls  das  Korn  (Fein-  oder  Nettogewicht). ­
  Das  Verhältnis  des  Korns  zum  Schrot  bestimmt  den  Feingehalt. ­

Von  „altem  Schrot  und  Korn"  nannte  man  früher  die  Münzen,  die
den  durch  das  betr.  Münzgesetz  verlangten  Feingehalt  besaßen,  d.  h.  nicht  mehr
als  den  vorgeschriebenen  Prozentsatz  unedlen  Metalles  enthielten.
Die  meisten  Münzgesetze  der  neueren  Zeit  bestimmen  die  Feinheit  der
Münzen  in  Tausendstel  des  Edelmetalls.  Nach  §  3  des  deutschen  Münzgesetzes ­
  beträgt  bei  der  Ausprägung  von  G  0  l  d  m  ü  n  z  e  n  das  Mischungs-Verhältnis
  900  Teile  Gold  und  100  Teile  Kupfer.  (Silbermünzen  s.  S.60.)
Gold  wurde  früher  in  England  nach  carats,  Silber  nach  pennyweights
(dwts.)  bestimmt.  Fein  G  0  ld  ist  —  24  earats.  Münz-  (Standard)  Gold  ist  =
22  earats  ( 22 /24  =  n /i2).  Das  carat  wird  wieder  in  4  grains,  jedes  grain  in
4  quarts  geteilt.  Fein  Silber  ist  —  240  dwts.  (1  Troypfund  ü  12  Unzen
[oz]  ä  20  dwts.)  Münz-  (Standard)  Silber  ist  =  222  dwts.  [ 222 / 2 4o  —  S7 /4o]  Zl)
  Als  Ende  1910  die  Silberpreise  rapide  gestiegen  waren  und  den  Schmelzpunkt ­
  überschritten  hatten,  nahmen  mehrere  Staaten,  um  eine  „Entsilbe-
            
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