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gelhah jedoch erft endgültig unter dem SGrokfürften von Moskau
Swan III. (geft. 1505), nachdem die Goldene Horde, innerlid) ver-
fault, fon in mehrere Teile zerfallen war. Die Herrjdhaft über Rukz-
[and ging auf Moskau über, und von da ab beginnt die eigentliche
Geldhichte des Rulffjiidhen Reiches.
Der felbjtändig gewordene MoskowitijHe Staat unterwarf lid
nun im Laufe der Jahrhunderte die umliegenden Gebiete und Länder.
Eine neue Epodje der Geldhihte des von Moskau ausgehend ent
jtandenen Ruklands beginnt mit Peter dem Großen (geft. 1725). Man
hat dieje rulfijdhe Ge[hidhtsepodhe aud) die „CEuropäijdhe‘ genannt. Der
Schwerpunit des Staates wurde aus Moskau nad) dem von Peter
dem Großen gegründeten St. Petersburg, aus dem Zentrum des
Riefenreidhes in die wefjtlide Peripherie verlegt. In diejer Cpodhe wur-
den die Eroberungen, die Moskau begonnen, fortgejeßt, jJowohl nad)
Welten wie audHy nad) Süden und Olten, und das RujlijdHe Reich jtieg
zur Weltmacht empor, das ein Sechjtel der Landoberfläde unteres
Planeten bededte.
Über das fortidhreitende Wadhstum des Moskauer Staates und
jpäter des Ruflijden Katfjerreidhes gibt folgende Hronologiidhe Zu-
jammenitellung einen allgemeinen Überblid:
Ab{Hüttelung des Tatarenjodhs
Eroberung von Nowgorob
Eroberung von Kafan
Eroberung von AWljtradhan
Bertrag von PerejaslawI } Angliederung der Oftukraine bis zum
riede von Andruffow Dnjepr.
Beginn der Eroberung Sihbiriens
Friede von Nyftad — Anerkennung der Gewinnung von Ingermannland
(1701) und Livland und Ejtland (1710)
(res n be ab | Gewinnung Weikruklands, der Weit-Ukraine
1795 III. Teilung Polens ws Sans,
1795 Angliederung von Kurland
1784 Beendigung der Eroberung der Krim und der Schhwarzmeerkteppe
1809 Friede von Fredrifsham — Angliederung Finnlands
1812 (—1878) Eroberung Befjarabiens
1815 Gewinnung Kongreßpolens
1859 Wbihluß der Unterwerfung der Kaukajus-Bergvölter
Im 19, Jahrhundert fortidhreitendes Bordringen in Mittelalien
1878 Geminnung von Kars, Batum, Ardahan.
Über das Fortjdhreiten des Flädenwacdstums des grokrullildhen
Herr{haftsbereidhs gibt €. Schulke in der „Europäijdhen Staats- und
Wirtidhafts- Zeitung“ (Nr. 10—1916) folgende Überlicht: