Object: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Die Geschichte einer Konzession 
Die Eisenbahn, die erste in New York, hatte vom New Yorker 
Gemeinderat 1832 die Konzession zur alleinigen Benutzung 
der 4. Avenue, nördlich von der 23. Straße, erhalten, 
eine Konzession, die, wie öffentlich behauptet wurde, durch 
Verteilung von Bestechungsgeldern in Form von Aktien 
unter den Stadträten erlangt wurde. 
Diese Konzession war von der Stadt nicht als dauernd ge- 
dacht; es waren gewisse Vorbehalte gemacht, die einen 
Widerruf gestatteten. Aber, wie wir sehen werden, bestach 
Vanderbilt nicht nur 1872 die Legislatur, eine Verfügung zu 
erlassen, nach der die Kosten der Tieferlegung der Schienen 
zur Hälfte der Stadt zur Last fielen, sondern gab diesem 
Gesetz eine so geschickte Fassung, daß die Konzession 
dauernde Geltung bekam. Außer der Berechtigung, die 
4- Avenue zu passieren, erhielt die Eisenbahngesellschaft 1832 
die steuerfreie Konzession, zur Bequemlichkeit ihrer Passa- 
giere von der Eisenbahnstation (die damals in der Vorstadt 
von New York lag) Omnibusse bis nach der Prince Street im 
Süden verkehren zu lassen. Später wurde diese Konzession 
auf die Walker Street und 1851 auf Park Row ausgedehnt. 
Dies waren die Anfangsstadien der Fourth Avenue-Niveau- 
bahn, die sich zu einem Wertobjekt von vielen Millionen 
entwickelt hat. 1858 wurde die New York- und Harlem- 
Eisenbahngesellschaft vom Gemeinderat auf Veranlassung 
der reichen Bewohner von Murray Hill aufgefordert, den 
Dampfbetrieb über die 42. Straße hinaus einzustellen. 
Sie richtete deshalb von dieser Straße eine Pferdebahnlinie 
bis zum Astorschen Hause ein. 
Diese Darlegung der bisherigen Verhältnisse erleichtert 
das Verständnis für die Ereignisse, die nach Vanderbilts 
Ankauf der Aktien der New York- und Harlem-Eisenbahn 
eintraten. Die Aktien wurden damals mit 9 Dollar pro Stück 
verkauft. Im Betrieb dieser Eisenbahn wurde, wie es damals 
ausnahmslos bei allen Eisenbahnen der Fall war, seitens der 
Eigentümer auf die öffentlichen Interessen und die öffent- 
liche Sicherheit nur die unumgänglichste Rücksicht ge- 
nommen. Gerade wie die Gemeindebehörde theoretisch 
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