Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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2.  Der  Wechsel  *)
a)  Geschichte  des  Wechsels
Allgemein  wird  angenommen,  daß  die  Wechsel  in  Italien  zur  Zeit  der
ersten  Kreuzzüge  zum  ersten  Male  in  Gebrauch  gekommen  sind.  Ausdehnung
gewann  der  Wechselverkehr  bald  durch  die  damals  in  Mittel-  und  Westeuropa ­
  aufkommenden  Messen  und  Märkte.  Die  Mannigfaltigkeit  des
Gepräges,  das  schwere  Gewicht  der  Silbermünzen,  sowie  ferner  die  Unsicherheit ­
  der  Landstraßen  ließen  es  den  zur  Messe  reisenden  Kaufleuten
nicht  zweckmäßig  erscheinen,  größere  Summen  baren  Geldes  mit  sich  zu
führen.  Es  wurde  deshalb  allgemein  üblich,  den  Betrag,  den  man  für  die
Einkäufe  und  als  Reise-  und  Zehrgeld  benötigte,  einem  der  Bankiers  (campsores,
  bancherii)  der  Heimat  zu  übergeben,  um  im  Tausch  dagegen  eine  Anweisung ­
  zu  erhalten,  die  in  dem  fremden  Orte,  wohin  man  reiste,  ausgezahlt
werden  sollte.  Diese  Anweisungen  wurden,  weil  dabei  häufig  ein  Umrechnen,
ein  Umwechseln  der  Geldsorte  des  einen  Platzes  in  die  des  anderen
stattfand,  Wechsel  genannt.
In  der  ersten  Zeit  ihres  Gebrauchs  erfolgte  ihre  Abfassung  regelmäßig
in  Gegenwart  eines  Notars.  Der  Geldwechsler  fuhr  selbst  nach  dem  betreffenden ­
  Ort  und  händigte  dort  seinem  Auftraggeber  den  Betrag  aus.  Der
Wechsel  enthielt  ein  Zahlungsversprechen  des  Ausstellers,  es  war  eineigen
  e  r  Wechsel.  In  späterer  Zeit  beauftragte  der  Geldwechsler  einen  an  dem
fremden  Platz  wohnenden  Geschäftsfreund,  für  seine  Rechnung  den  in  der
Urkunde  angegebenen  Betrag  auszuzahlen.
Wesentliche  Erfordernisse  der  Urkunde,  des  Wechsels,  waren:
1.  die  Valutaquittung,  d.  h.  die  Bescheinigung  über  den  Empfang ­
  des  Gegenwertes  und
2.  der  Zahlungsauftrag,  d.  h.  die  an  einen  in  der  Urkunde
genannten  Geschäftsfreund  des  Ausstellers  gerichtete  Aufforderung,
eine  bestimmte  Summe  an  den  Überbringer  der  Urkunde  zu  zahlen-Als
  der  Wechselverkehr  große  Ausdehnung  gewonnen  hatte,  wurden
besondere  Wechselmessen  ins  Leben  gerufen.  Berühmtheit  erlangten
i)  Schrifttum:  G  a  r  e  i  s  °  R  i  e  z  l  e  r,  Wechselgesetz  und  Wechselsteuergesetz. ­
  17.  Ausl.  München  1834.  Fr.  Keßler,  Wechselgesetz.  Mannheim  1933-FelixMeyer,
  Weltwechselrecht.  Leipzig  1909.  G  e  o  r  g  O  b  st,  Wechsel-  und
Scheckkunde.  12.  Ausl.  Stuttgart  1937.  Staub-Stranz,  Kommentar  zuin
Wechselgesetz.  13.  Ausl.  Berlin  1934.  O.  Warneyer,  Wechselgesetz.  Berlin  1934-
            
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