Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die  colonial  banks  (Kolonialbankcn),  die  zum  Teil  mit  Unterstützung
der  Regierung  errichtet  sind  und  mannigfache  Vorrechte  genießen,  haben
ihren  Hauptsitz  in  London  oder  einer  der  englischen  Kolonien,  Filialen
in  einer  oder  in  mehreren  der  englischen  Kolonien,  bzw.  in  London.  Sie  ver-Mitteln
  den  Zahlungs-  und  Kreditverkehr  mit  den  Kolonien.  Die  foreign
banks  suchen  ihren  Wirkungskreis  in  den  nicht  englischen  Uberseeländern,
zum  Teil  auch  im  nahen  Osten.  Zu  den  foreign  banks  gehören  auch  die
ausländischen  Banken,  die  in  England  Niederlassungen  haben.  Man  gruppiert ­
  sie  in:  europäische,  nordamerikanische,  südamerikanische  und  asiatische
Banken.
Als  „bankor"  werde»  »ach  englischem  Sprachgebrauch  die  Firmen
bezeichnet,  die  „vorwiegend  fremde,  ihnen  von  einer  größeren  oder  kleineren
Zahl  von  Kunden  ans  kürzere  oder  längere  Frist  anvertraute  Gelder  in
ihrem  Geschäft  verwenden"  (Edgar  Jaffö).
Was  die  innere  Verwaltung  der  englischen  Banken  anbelangt,
so  ist  zu  bemerken,  daß  die  Leitung  der  Bank  in  den  Händen  des  board  of
directors  (cm  der  Spitze:  der  chairman  und  der  deputy  chairman)  liegt.
Er  entspricht  ctlva  dem  deutschen  Anssichtsrat,  tritt  aber  weit  öfter  als  dieser,
in  der  Regel  wöchentlich  einmal,  zusammen.  Die  Exekutive  bilden  die
managing  directors,  die  bei  einigen  Instituten  auch  general  managers
(chief  general  manager,  joint  general  managers)  heißen.  Weitere  Mitglieder ­
  der  Bankleitung  sind:  der  general  Managers'  assistant,  der  chief
accountant  (Hauptbuchhalter),  der  cashier  (Kassendispouent),  der  finance
manager  usw.
Während  bei  den  deutschen  Aktienbanken  das  Kapital  in  der  Regel
voll  eingezahlt  ist,  wird  bei  den  e  n  g  l  i  s  ch  e  n  Banken  unterschieden:
authorized  Capital  (bewilligtes  Kapital),
subscrihcd  Capital  (gezeichnetes  Kapital),
paid-up  Capital  (einbezahltes  Kapital).
Vom  Standpunkt  des  A  k  t  i  o  n  ä  r  s  betrachtet  setzt  sich  der  Stammanteil
zusammen  aus:
paid-up  Capital  (einbezahltes  Kapital),
uncallcd  Capital  (noch  nicht  eingefordertes  Kapital),
reserve  liability  (Nachschußpflicht).
            
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