1. G. Anschütz, Deutsches Staatsrecht. 477
Lamprechts Deutscher Geschichte vgl. insbes. J 1-26, 122 jf., 268 ff., 292 ff., II 121 ff. 168 ff.,
240 ff., VI 103 ff. 110 ff., 53298 1VB8304 ff., VI, 24 ff., V 465 ff. O. Mejer, Einleitung in
das deutsche Staatsrecht (1884). — Weitere Literaturangaben bei G. Meyer, Staatsr. S. 49 Anm.
Für jede der Nationen Europas bedeutet die politische Einheit das Ziel und den
Siegespreis langer Kämpfe; am längsten aber und schwersten haben wir Deutschen um
das höchste Gut, den nationalen Staat, ringen müssen. Gewiß ist es in diesem Betracht
richtig, wenn man hervorhebt, daß die deulsche Nation von allen großen Völkern unseres
Erbtetles das jüngste sei, — anders gesehen sind wir freilich das älteste. Denn lange,
ehe die andern, Franzosen und Engländer, Spanier, Italiener u. s. w. und ihre Staaten
aren, keimte ein deutsches Nationalbewußtsein, waren unsere Altvordern in diesem Sinne
ne Nation. Dem Romer schon trat dies Einheitsbewußtsein deutlich entgegen, nach
Ventart eines noch im Kindesalter stehenden Volkes gekleidet in das Gewand einer
Abstammungssage: die Deutschen fühlen sich eins in dem Glauben, eines gott—
entsprossenen Vaters Söhne zu sein. Ein alldeutsches Gemeingefühl, ein so zu
sendes Nationalbewußtfein war also, in des Tacitus Tagen, schon da. Aber es war
ein Charakterfehler, welcher der deutschen Staatsgeschichte in alter und neuer Zeit so
diele tragische Wendungen gegeben hat, — nicht politisch gefärbt. Ein Nationalbewußt⸗
sein ohne politische Energie, unkräftig, den nationalen Staat zu schaffen. Die staats—
dildenden Kräfte des Volkes betätigten sich nur in engen und engsten Kreisen, be—
schränkten sich auf die Gründung von Gemeinwesen, die nur Splitter der Gesamtheit
umfaßten. Die Forderung eines Staates für das ganze Volk lag jenseits des Gesichts-—
kreises des ältesten deutschen — VDD— doch
noch in Zeiten, die unserer Gegenwart nicht fern liegen, das Empfinden vieler, die
meisten damit begnügt, in dem großen Vaterland eine Sage, in der nationalen Einheit
einen Traum zu sehen, an „Deutschland“ den Wert eines geographischen Begriffs zu besitzen.
Am Anfang war der Partikularismus. Die Deutschen treten in die Geschichte ein,
zerspalten in eine Unzahl kleinerer Völkerschaften, deren jede eine oberste politische Einheit,
einen „Staat“ also, den Staat der deutschen Urzeit, darstellt. Seit dem zweiten Jahr⸗
hundert unserer Zeitrechnung sehen wir dann diese Urstaaten gruppenweise zu größeren
politischen Verbänden sich zusammenballen, es entstehen die deutschen Stämme und ihre
Staaten. Außerlich eine Vereinfachung des ältesten Partikularismus, war diese Bildung
der Slämme und Stammesstaaten (Stammesherzogtümer des Mittelalters) doch nichts
veniger als ein Fortschritt in der Richtung nationaler Konsolidation und Einheit; ge—
cade wegen ihrer starken Volkszahl und Ausbreitung sind diese Stämme kräftige Träger
partikulaͤren Sonderbewußtseins, trotziger Selbstgenugsamkeit, also schwer zu überwindende
Widerstaͤnde für die nationale Entwicklung. Wie die Entstehung der Stammesstaaten,
so war auch ihre Eingliederung in das aus dem stärksten unter ihnen hervorgegangene
fränkische Reich, dann das deutsche Reich des Mittelalters der Erziehung des Volkes zur
Nation nicht förderlich, eher hinderlich. Das fränkische Reich war eine ebenso großartige,
wie übers und daher idernationale Slaatsbildung, in seiner Vollendung unter Karl d. Gr.
eine germanisch-romanische Weltmonarchie, die freilich alle deutschen Stämme unter
dem Seepter des Frankenkönigs vereinte, jeden von ihnen aber nach seinem Sonderrechte
eben und ihn nicht als eines deutsch-nationalen, sondern eines kosmopolitischen Staates
Blied erscheinen läßt.
Die Enkel des großen Karl teilen sein Reich. Und damit scheint die Stunde ge—
ommen, die den Gedanken eines Staatswesens welches alle Deutschen und nur, sie auf⸗
nimmt, eine erste Verwirklichung bringt. Denn die Teilung war eine solche nach
Nationalität und Sprache, die karolingische Universalmonarchie zerklafft in eine westliche,
zallisch⸗romanische und eine östliche, deutsche Hälfte; die letztere, alsbald das Reich der
Deutschen genaunt, ist in der Tat ein solches, sofern es alle nach vorhandenen rein⸗
deutschen Stämme unter einem nationalen Königtum vereinigt. Doch ist diese Zusammen⸗
ügung der Stammesherzogtümer im Reich des 10.—13. Jahrhunderts nur eine
iußeruͤche, lose gewesen, eine Einheit, welche gegen den zentrifugalen Druck des
Stammesbarlikularigmus immer nur zeitweise in ihren Fugen gehalten werden konnte