Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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anweisungen  im  Ausweis  der  Deutschen  Reichsbank;  ihre  Höchstgrenze  ist  am
31.  Dezember  1926  um  2  Milliarden  kr.  herabgesetzt  worden.
4.  Die  Russische  Staatsbank  (Gos-Lank)  *).
Die  Russische  Staatsbank  (Banque  d’Etat),  später  Volksbank  genannt, ­
  ist  durch  Gesetz  vom  31.  Mai  1860  von  der  russischen  Regierung
aus  Staatsmitteln  mit  einem  Kapital  von  25  MiNionen  R.  ins  Leben
gerufen  worden.  Sie  war  also,  im  Gegensatz  zu  den  anderen  bisher  erwähnten ­
  Zentralnotenbanken,  reines  S  t  a  a  t  s  i  n  st  i  t  u  t.  Das
Grundkapital  war  auf  50,  der  Reservefonds  aus  5  Millionen  R.  angewachsen. ­
  Die  Aufsicht  über  die  Bank  wurde  vom  Finanzminister
und  vom  Staatsrat  ausgeübt.  Die  Leitung  lag  einem  Direktionsrar,
einem  Gouverneur  und  zwei  Untergouverneuren  ob.  Im  großen  ganzen
war  das  Institut  nur  eine  Abteilung  des  Finanzministeriums.
Nach  den  Statuten  des  Jahres  1894  hat  die  Staatsbank  als  Ziel:  die
Erleichterung  des  Geldverkehrs,  die  Unterstützung  des  vaterländischen
Handels,  der  Industrie  und  der  Landwirtschaft  mittels  kurzfristiger  Kreditgewährung, ­
  und  außerdem  noch  die  Sicherstellung  und  Befestigung  der
russischen  Währung.  Sie  hatte  eine  große  Anzahl  Zweigan  st  alten
im  ganzen  Lande,  die  1.  diskontieren  —  die  Wechsel  sausgenommen  die
aus  Warschaus  dursten  eine  Verfallzeit  bis  zu  9  Monaten  haben  —,
2.  lombardieren  —  ihr  Lombardgeschäft  spielte  eine  weit  größere  Rolle
als  bei  den  anderen  Zentralnoteninstituten  —,  3.  russische  Anlagewerte
an-  und  verkaufen,  und  4.  die  Finanzgeschäfte  des  Reiches  besorgen.
Die  Bank  besaß  allein  das  Recht,  Noten  auszugeben.  Diese  sollten
nach  dem  Ukas  vom  29.  August  1897  bis  zur  Höhe  von  600  Millionen  R.

st  Literatur:  R.  Claus,  Das  russische  Bankwesen.  Leipzig  1908.
I.  Lew  in,  Der  heutige  Zustand  der  Aktienhandelsbanken  in  Rußland  (1900
bis  1910).  Leipzig  1912.  P.  931  i  gut  in,  Unsere  Bankpolitik  1729—1803.
Charkow  1904.  Paul  Steinberg,  Die  Russische  Reichsbank  seit  der  Währungsreform ­
  (1897—1910).  Stuttgart  1914.  Aufsätze  in  der  „Unsskija  Wjedomosti"
  und  in  der  „Ekonomischen  Zeitung".  Schriften  des  Oomissariat  des
finances.  Bureau  pour  le  6tudes  financteres  et  economiques.  Moskau  1925.
Feitelberg  ,  Das  Papiergeldwesen  im  Räterußland.  Berlin  1920.  B  a  n  k  -
p  o  st  aus  dem  O  st  e  n,  herausgegeben  von  der  Garantie-  und  Kreditbank  für
den  Osten,  Berlin,  von  1923  ab  monatlich  bis  Juli  1925.  Die  Staatsbank
der  Union  der  Soz.  Sowjetrepubliken  1921—1926.  Moskau  1927.
            
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