fullscreen: Neueste Zeit (Abt. 3)

434 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
Übersieht man all diese Maßregeln, wie sie an sich extrem 
erscheinen, in den meisten Fällen aber doch nur die folge— 
richtige Fortentwicklung althabsburgischer Sozialpolitik be— 
deuteten, so wird man nicht verkennen, daß die Dynastie und 
vornehmlich Joseph II. durch sie einem Zustande zudrängten, 
den man als den der Isopolitie unter monarchischer Spitze 
bezeichnen kann. Denn gewiß ist nicht alles an den Reformen 
des Kaisers modern und subjektivistisch gewesen: ihr religiöses 
Leitmotiv war nicht Gewissensfreiheit, sondern intolerante 
Aufklärung, und ihr wenigstens nächstes politisches Ziel nicht 
Selbstregierung der Völker, sondern Despotismus. Und ganz 
in die Zukunft wies die josephinische Politik nicht so sehr 
in ihren positiven als in ihren negativen, aufklärenden 
Maßregeln, vor allem in der Zerstörung der hergebrachten 
sozialen Schichtung. Gleichviel, indem sie auch nur dieser 
Richtung folgte, wurde die Dynastie doch zugleich den Interessen 
des Bürgerstandes zugetrieben, wie sie sich gerade in dem Ge— 
danken eines subjektivistisch- demokratischen, also im höchsten 
Grade isopolitischen Staatslebens am natürlichsten verkörperten. 
Ja mehr noch: die Dynastie nahm sich nun auch desjenigen 
Standes an, der am meisten von allem Genusse irgendwelcher 
Isopolitie entfernt geblieben war, des Bauernstandes. Es war 
nicht anders, so gern vielleicht gelegentlich dieser Zusammenhang 
vermieden worden wäre: der Kampf gegen ständische Privilegien 
bedeutete alsbald auch Förderung des Bürger- und Bauerntums. 
Es ist das der Zusammenhang, der die Zeit der absoluten 
Monarchie in Hsterreich in ihrer Vollendung unmittelbar und 
inmn Sinne eines ersten Entwicklungsverlaufes mit den demo— 
kratischen Strömungen des 19. Jahrhunderts verknüpft: von 
dem Augenblicke an, in dem der aufgeklärte Absolutismus die 
historischen Stände mit ihrem Privilegiencharakter vernichtete, 
— 0 — 
gleich der Zusammenhang, in dem es begründet liegt, daß der 
Staat des 19. Jahrhunderts keineswegs so durchaus vor erneuter 
Überführung in einen aufgeklärten Absolutismus geschützt ist, 
wie man zuweilen behauptet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.