434 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Übersieht man all diese Maßregeln, wie sie an sich extrem
erscheinen, in den meisten Fällen aber doch nur die folge—
richtige Fortentwicklung althabsburgischer Sozialpolitik be—
deuteten, so wird man nicht verkennen, daß die Dynastie und
vornehmlich Joseph II. durch sie einem Zustande zudrängten,
den man als den der Isopolitie unter monarchischer Spitze
bezeichnen kann. Denn gewiß ist nicht alles an den Reformen
des Kaisers modern und subjektivistisch gewesen: ihr religiöses
Leitmotiv war nicht Gewissensfreiheit, sondern intolerante
Aufklärung, und ihr wenigstens nächstes politisches Ziel nicht
Selbstregierung der Völker, sondern Despotismus. Und ganz
in die Zukunft wies die josephinische Politik nicht so sehr
in ihren positiven als in ihren negativen, aufklärenden
Maßregeln, vor allem in der Zerstörung der hergebrachten
sozialen Schichtung. Gleichviel, indem sie auch nur dieser
Richtung folgte, wurde die Dynastie doch zugleich den Interessen
des Bürgerstandes zugetrieben, wie sie sich gerade in dem Ge—
danken eines subjektivistisch- demokratischen, also im höchsten
Grade isopolitischen Staatslebens am natürlichsten verkörperten.
Ja mehr noch: die Dynastie nahm sich nun auch desjenigen
Standes an, der am meisten von allem Genusse irgendwelcher
Isopolitie entfernt geblieben war, des Bauernstandes. Es war
nicht anders, so gern vielleicht gelegentlich dieser Zusammenhang
vermieden worden wäre: der Kampf gegen ständische Privilegien
bedeutete alsbald auch Förderung des Bürger- und Bauerntums.
Es ist das der Zusammenhang, der die Zeit der absoluten
Monarchie in Hsterreich in ihrer Vollendung unmittelbar und
inmn Sinne eines ersten Entwicklungsverlaufes mit den demo—
kratischen Strömungen des 19. Jahrhunderts verknüpft: von
dem Augenblicke an, in dem der aufgeklärte Absolutismus die
historischen Stände mit ihrem Privilegiencharakter vernichtete,
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gleich der Zusammenhang, in dem es begründet liegt, daß der
Staat des 19. Jahrhunderts keineswegs so durchaus vor erneuter
Überführung in einen aufgeklärten Absolutismus geschützt ist,
wie man zuweilen behauptet.