Full text : Die Fremdenfrage im schweizerischen Wirtschaftsleben

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der  Bohreis  abgeschlossenen  Wie  der  ia,  ssungsv  ertrag
vom  oS.kebriwm  1382  gekündigt,  und  daß  die  Schweiz
ihrerseits  an  1  .April  1919  ie  Vertri  mit

Deutschland  vor  .  IS  .November  1909  und  vom  31.Oktober
191  uni  ebenso  den  Nicdorloseungsvertrag  mit  Italien ­
  vom  22,  Juli  1868  gekündigt  hat  .Da  die  Grund»
Sätze,  n  ob.  denen  in  Zukunft  die  Niederlassung  der
Fre.  .vlcn  zu  regeln  rein  wird,  noch  von  den  verachieienen
  De  urtcnento  geprüft  rer  Ion,  gelten  bis  zum
Erlaß  eines  Lun  Ic  .-.gesetzes  über  die  Niederlassung
von  ■•..usl  niem  in  ier  '.Schweiz  fr  die  Erteilung  von

Äiederl  saungsbewilligungen  die  im  Art,  19  der  Verordnung ­
  ober  die  Kontrolle  der  Ausl  nder  (  vom  17.
Dezember  1919)  festgelegten  Vorschriften,

beugend  wirken  ind  iie  Bin»«  mg  eindiaamen.Zweigers)

  .  us  dem  juade  ;  usauweisen.  ob  es  auch  gelino

  ..an  hofft,  lie  uswanderung  wer  bohweizer

  n  ,o..  .lern  .ulanie  .urch  iie  so  Politik  au  verringern, ­

  lärm.  hier  nicht  entschieden  werden

onn  die  roh.  eiz  auch  in  der  läge  sein  wird.

.■  .ctico.-i  -clil  len,  denn,  wie  oben  ausgeftlhrt  ist,

Anzahl  fremler  Wirt  Schaftssubjekte,  Deshalb  genügen ­
  lie  Maßnahmen  der  Niederlassungspolitik  allein
nicht,  um  vom  Standpunkt  der  Schweiz  aus  ein  "normales ­
  \  ernültnis  zwischen  der  s  inlie  imisclien  und  der
            
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