Full text : Die Fremdenfrage im schweizerischen Wirtschaftsleben

-  129

uer  Schweis  geborenen  üislanlshinder  werden  j&hr-Hcn
  -et*  -chweizer  VAlue  Z'uge  fuhrt  ‘  ,  Die  gegenwär—
tige  ^age  wird  durch  die  Zwangse  inbür  gorung  nicht
plufczlicn  ge.-.  n  ..ert,  sondern  die  volle  Dirkung  wird
Sich  erst  nach  einer  Generation  äußern.
Diese  Liünahnsn  weisen  alle  einen  politischen
und  staatsrechtlichen  Charakter  auf,  uni  es  wird  so
nie  süiion  weiter  oben  ,  cwachte  Feststellung  bestätigt, ­
  dal  11«  Fraidenfrage  «eit  achr  eine  politisene
  um  staatsrechtliche  als  eine  wirtschaftliche
Präge  ist,
Ais  eine  weitere  Abwehrmaßnahme  der  Schweiz,
die  mehr  wirtschaftlich  .  ‘  :-t,  ist  der  Bundesratsbeschluß
  von  8.Juli  1919  richtig 2 '.  Pas  frühere ­
  ahuienreciit  gab  nicht  iie  HöglIchheit,  ausl'ndi—
sehe  Gesellschaften  von  schweizerischen  zu  unterscheiden. ­
  Aach  nach  .Ar  '  n  '.crung  As  Obligat  ionenrechts
  ist  eine  Trennung  nie’t  urchgeflhrt.  Ahtiengesellschiften
  um  Genossenschaften  in  der  Schweiz
gelten  recutli.cn  als  schweizerische  Juristische  ’  er—
sonor:,  aucu  lann,  wenn  sie  von  Ausl  ndem  gegründet
um,-geleitet  woraon  um  ult  ausl'.'nwischen  Ililfskrfif—
ten  und  rütteln  arbeiten,  die  sind  Glieder  dos  nationalen ­
  schweizerischen  .irtschuftsiebena,  Durch
uen  Bunie&ratsbeschloß  wer  en  nun  Anlialtsounhte  gegeben, ­
  ob  eine  rechtlich  schweizerische  Ahtiongesellscnalt
  tats  Ohl  ich  dem  schweizerischen  oder  einem
1)  Botschaft  v.  9.November  1920  a.a.O.,  s.47-19.
2)  Bur._LeardtabooOhln3  betreffend  die  Abänderung  und
AddA-  schweizerischen  Bblisationeareohte
?•  •  ff 1  1  11  Ja  Beeng  auf  Aktlencesell  „
ml  9 «*—“w*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.