Arbeitslosigkeit und kionsumfreiheit
II!
im Winter aber 3,40 °/o der Gesamtzahl der Arbeitnehmer. Am größien
ist der Unterschied zwischen Sommer und Winter, abgesehen von
der absolut ziemlich unbedeutenden Berufsgruppe, welche die Fabrikarbeiter,
Gesellen usw. ohne nähere Bezeichnung umfaßt, im Baugewerbe.
In dieser Berufsgruppe waren im Sommer 2,87, im Winter
jedoch 15,61 o/a der Gesamtzahl arbeitslos. Die arbeitslosen Bauarbeiter
stellen demgemäß auch bei allen großstädtischen Arbeitslosen-Zählungen
im Winter das lfauptkontingent der Arbeitslosen.
Die regelmäßig in jedem Winter auftretende Arbeitslosigkeit der
Laisongewerbe ist nun aber nicht die einzige Ursache für die zeitweise
abnorme Steigerung der Arbeitslosigkeit im modernen Wirtschaftsleben.
Die Zahl der Arbeitslosen kann auch noch aus anderen Gründen
über das vorhin angegebene, auch in Zeiten des besten industriellen
Geschäftsgangs nicht zu vermeidende Blaß hinaus anwachsen.
Diese Erscheinung steht dann regelmäßig im Zusammenhang
mit wirtschaftlichen Störungen, mit krisenartigen Vorgängen, wir
werden hierbei zweckmäßig wieder zwei Fälle unterscheiden, nämlich
einerseits die Arbeitslosigkeit im Gefolge von einmaligen
wirtschaftlichen Störungen, die einzelne Produktionszweige betreffen,
und andererseits die Arbeitslosigkeit im Gefolge der periodischen
Konjunkturschwankungen, von denen die ganze Industrie
im modernen Wirtschaftsleben heimgesucht wird.
Bei den einmaligen wirtschaftlichen Störungen ist — von elementaren,
politischen und sozialen Ereignissen (Urieg, Streik) abgesehen
— vor allem an Bedarfs Verschiebungen sowie an die Linführung
von arbeitsparenden technischen Erfindungen
ZU denken. Die Art und weise, wie die Arbeitslosigkeit zustande
kommt, ist dabei in beiden Fällen im Grunde die gleiche. Es genügt
daher, das Typische des Vorgangs, der sich hierbei abspielt, am Beispiel
der Bedarfsverschiebungen etwas näher zu erläutern.
Die Freiheit des Uonsums ist ja, wie gezeigt, ein Grundgesetz unserer
Wirtschaftsordnung. Die Freiheit des Uonsums bewirkt aber,
daß die Gunst der Mode sich bald diesem, bald jenem Artikel zu-8'