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11,2. Die Arbeitslosigkeit
CEs wäre an sich nicht unbedingt notwendig, daß durch das Vorhandensein
von Saison- und Kampagneindustrien in der Volkswirtschaft
regelmäßig soundso viel Tausende von Arbeitern längere Zeit
arbeitslos werden. Lägen die Dinge z.B. so, daß die Gewerbe,
deren Saison in das Sommerhalbjahr fällt, ungefähr ebensoviel
Arbeiter beschäftigten, wie die Gewerbe, deren Saison in den Winter
fällt, so brauchte durch das Vorhandensein der Saisongewerbe noch
keine Arbeitslosigkeit zu entstehen. Das würde allerdings nur unter
der weiteren Voraussetzung zutreffen, daß die Arbeiter der Sommersaisongewerbe
zugleich auch in den Wintersaisongewerben verwendbar
sind, daß also die Ansprüche, welche in beiden Arten von Saisongewerben
an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeiter gestellt
werden, im großen und ganzen übereinstimmen. In der Tat
findet nun auch in gar nicht geringem Umfange eine solche Ausgleichung
und Ergänzung zwischen den verschiedenen Saisongewerben
statt. So rekrutiert sich ein großer Teil der Arbeiter der Rübenzuckerindustrie
der Provinz Sachsen, deren Kampagne in den Winter
fällt, aus den zu dieser Zeit beschäftigungslosen Arbeitern der
Baugewerbe der benachbarten Großstädte. Line vollkommene Ausgleichung
kann hierdurch aber schon aus dem Grunde nicht erreicht
werden, weil bei dem weitaus größeren Teil aller hierhergehörigen
Gewerbe die Saison in die gleiche Jahreszeit, nämlich in den Sommer
fällt, von den 155 979 periodischen Gewerbebetrieben, die am
14. Juni 1895 ermittelt wurden, waren 120 642 die sechs Sommermonate
hindurch voll im Betrieb, die sechs Wintermonate hindurch
dagegen nur 54 509?*) Diese Tatsache erst gibt die eigentliche Erklärung
für das regelmäßige Anschwellen der Krbeitslosenziffer in
jedem Winter. Und zwar ist der Unterschied zwischen Sommer und
Winter sehr beträchtlich. Im Jahre 1895 belief sich die Zahl der
Arbeitslosen nach Abzug der Arbeitsunfähigen im Sommer- auf
179004, im Winter dagegen auf 553640. Das find im Sommer 1,11-24)
Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 119, 5.188. 3u dem Folgenden vgtebenda,
Bd. 111, 5. 245ff.