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1,1. Die individualistische Wirtschaftsordnung
als auch in Amerika und Australien, tatsächlich besteht! Weshalb
nennen wir diese Wirtschaftsordnung eine individualistische? Die
einen, die Anhänger des Sozialismus, sagen, weil in ihr die Insti
tution des individuellen Privateigentums gilt. Die anderen, die Mit
glieder der bürgerlichen Parteien, antworten, weil in ihr freie Kon-
kurrenz, überhaupt weitgehende wirtschaftliche Bewegungsfrei
heit des Individuums herrscht. Jeder Staatsbürger kann selbst be
stimmen, wo und wie er seine Arbeitskraft und seinen Besitz an
sachlichen Produktionsmitteln verwerten will. Ls herrscht Freizügig
keit, freie Berufswahl, Freiheit der Personenverbindungen zu wirt
schaftlichen Zwecken, insbesondere auch Koalitionsfreiheit usw.
Diese beiden Antworten auf die Frage, warum die gegenwärtige
Wirtschaftsordnung als eine individualistische zu bezeichnen ist, sind
nun zwar nicht falsch, aber sie sind, jede für sich genommen, unvoll
ständig und treffen nicht das Wesentliche.
Als individualistisch sind die heute geltenden Rechtsordnungen viel
mehr deshalb zu bezeichnen, weil das oberste Rechtsprinzip, das
heute für das Verhältnis des Staates zum Wirtschaftsleben maß
gebend ist, das der wirtschaftlichen Selbstverantwortlich
keit der einzelnen ist. Die Linzelbürger haben selbst die Ver
antwortung für ihre wirtschaftliche Existenz und ihr vorwärtskom
men zu tragen, nicht etwa aber nimmt der Staat den einzelnen
diese Sorge ab, indem er ihnen ihre wirtschaftliche Existenz garan
tiert. Der Staat setzt das Wirtschaftsleben überhaupt nicht von sich
aus in Gang, er nimmt nicht eine zentralistische Leitung der Pro
duktion für sich in Anspruch, er erwartet vielmehr, daß alles, was
nötig ist, um die Versorgung der Bürger mit den Gegenständen ihres
Bedarfs sicherzustellen, also Güterproduktion, Gütertausch, Überlas
sung von Boden, Kapital und Arbeit an andere, sich durch freie
Entschließungen der einzelnen vollzieht. Das ganze Verhalten des
Staats zum Wirtschaftsleben bei diesem Rechtssystem ist mehr passiv
gewähren lassend, als aktiv eingreifend und treibend. Insbesondere
übt der Staat in der individualistischen Wirtschaftsordnung keinen