Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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1,1.  Die  individualistische  Wirtschaftsordnung

als  auch  in  Amerika  und  Australien,  tatsächlich  besteht!  Weshalb
nennen  wir  diese  Wirtschaftsordnung  eine  individualistische?  Die
einen,  die  Anhänger  des  Sozialismus,  sagen,  weil  in  ihr  die  Institution ­
  des  individuellen  Privateigentums  gilt.  Die  anderen,  die  Mitglieder ­
  der  bürgerlichen  Parteien,  antworten,  weil  in  ihr  freie  Konkurrenz,
  überhaupt  weitgehende  wirtschaftliche  Bewegungsfreiheit ­
  des  Individuums  herrscht.  Jeder  Staatsbürger  kann  selbst  bestimmen, ­
  wo  und  wie  er  seine  Arbeitskraft  und  seinen  Besitz  an
sachlichen  Produktionsmitteln  verwerten  will.  Ls  herrscht  Freizügigkeit, ­
  freie  Berufswahl,  Freiheit  der  Personenverbindungen  zu  wirtschaftlichen ­
  Zwecken,  insbesondere  auch  Koalitionsfreiheit  usw.
Diese  beiden  Antworten  auf  die  Frage,  warum  die  gegenwärtige
Wirtschaftsordnung  als  eine  individualistische  zu  bezeichnen  ist,  sind
nun  zwar  nicht  falsch,  aber  sie  sind,  jede  für  sich  genommen,  unvollständig ­
  und  treffen  nicht  das  Wesentliche.
Als  individualistisch  sind  die  heute  geltenden  Rechtsordnungen  vielmehr ­
  deshalb  zu  bezeichnen,  weil  das  oberste  Rechtsprinzip,  das
heute  für  das  Verhältnis  des  Staates  zum  Wirtschaftsleben  maßgebend ­
  ist,  das  der  wirtschaftlichen  Selbstverantwortlichkeit ­
  der  einzelnen  ist.  Die  Linzelbürger  haben  selbst  die  Verantwortung ­
  für  ihre  wirtschaftliche  Existenz  und  ihr  vorwärtskommen ­
  zu  tragen,  nicht  etwa  aber  nimmt  der  Staat  den  einzelnen
diese  Sorge  ab,  indem  er  ihnen  ihre  wirtschaftliche  Existenz  garantiert. ­
  Der  Staat  setzt  das  Wirtschaftsleben  überhaupt  nicht  von  sich
aus  in  Gang,  er  nimmt  nicht  eine  zentralistische  Leitung  der  Produktion ­
  für  sich  in  Anspruch,  er  erwartet  vielmehr,  daß  alles,  was
nötig  ist,  um  die  Versorgung  der  Bürger  mit  den  Gegenständen  ihres
Bedarfs  sicherzustellen,  also  Güterproduktion,  Gütertausch,  Überlassung ­
  von  Boden,  Kapital  und  Arbeit  an  andere,  sich  durch  freie
Entschließungen  der  einzelnen  vollzieht.  Das  ganze  Verhalten  des
Staats  zum  Wirtschaftsleben  bei  diesem  Rechtssystem  ist  mehr  passiv
gewähren  lassend,  als  aktiv  eingreifend  und  treibend.  Insbesondere
übt  der  Staat  in  der  individualistischen  Wirtschaftsordnung  keinen
            
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