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1,1. Die individualistische Wirtschaftsordnung
als auch in Amerika und Australien, tatsächlich besteht! Weshalb
nennen wir diese Wirtschaftsordnung eine individualistische? Die
einen, die Anhänger des Sozialismus, sagen, weil in ihr die Institution
des individuellen Privateigentums gilt. Die anderen, die Mitglieder
der bürgerlichen Parteien, antworten, weil in ihr freie Konkurrenz,
überhaupt weitgehende wirtschaftliche Bewegungsfreiheit
des Individuums herrscht. Jeder Staatsbürger kann selbst bestimmen,
wo und wie er seine Arbeitskraft und seinen Besitz an
sachlichen Produktionsmitteln verwerten will. Ls herrscht Freizügigkeit,
freie Berufswahl, Freiheit der Personenverbindungen zu wirtschaftlichen
Zwecken, insbesondere auch Koalitionsfreiheit usw.
Diese beiden Antworten auf die Frage, warum die gegenwärtige
Wirtschaftsordnung als eine individualistische zu bezeichnen ist, sind
nun zwar nicht falsch, aber sie sind, jede für sich genommen, unvollständig
und treffen nicht das Wesentliche.
Als individualistisch sind die heute geltenden Rechtsordnungen vielmehr
deshalb zu bezeichnen, weil das oberste Rechtsprinzip, das
heute für das Verhältnis des Staates zum Wirtschaftsleben maßgebend
ist, das der wirtschaftlichen Selbstverantwortlichkeit
der einzelnen ist. Die Linzelbürger haben selbst die Verantwortung
für ihre wirtschaftliche Existenz und ihr vorwärtskommen
zu tragen, nicht etwa aber nimmt der Staat den einzelnen
diese Sorge ab, indem er ihnen ihre wirtschaftliche Existenz garantiert.
Der Staat setzt das Wirtschaftsleben überhaupt nicht von sich
aus in Gang, er nimmt nicht eine zentralistische Leitung der Produktion
für sich in Anspruch, er erwartet vielmehr, daß alles, was
nötig ist, um die Versorgung der Bürger mit den Gegenständen ihres
Bedarfs sicherzustellen, also Güterproduktion, Gütertausch, Überlassung
von Boden, Kapital und Arbeit an andere, sich durch freie
Entschließungen der einzelnen vollzieht. Das ganze Verhalten des
Staats zum Wirtschaftsleben bei diesem Rechtssystem ist mehr passiv
gewähren lassend, als aktiv eingreifend und treibend. Insbesondere
übt der Staat in der individualistischen Wirtschaftsordnung keinen