Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Sozialstaat 129
mit Versprechungen, um wieviel die wirtschaftliche Lage der Menschen
bei einer Neuorganisation der Gesellschaft auf sozialistischer
Grundlage sich bessern werde.
Um diese Versprechungen auf eine einigermaßen haltbare Grundlage
zu stellen, muß der Sozialismus nachzuweisen imstande sein,
daß die heutige Wirtschaftsordnung durch irgendwelche Fehler in
ihrer Konstruktion verhindert wird, dasjenige Maß von wirtschaftlicher
Leistung zu erreichen, das ihr nach der Größe der Produktivkräfte,
über die sie verfügt, und dem Stand der Technik eigentlich
zu erreichen möglich sein müßte. Denn wenn der Sozialismus das Einkommen
der Arbeiter nur um den Betrag zu erhöhen imstande ist,
der jetzt anderen Gesellschaftsklassen als den Arbeitern in Form
von arbeitslosem Einkommen zufließt, so ist es ganz offenbar, daß
damit für die Arbeiter nicht viel gewonnen wäre. Denn es ist doch
sehr leicht nachzurechnen, daß bei einer Verteilung des arbeitslosen
Einkommens auf die Gesamtbevölkerung auf den Kopf des einzelnen
blutwenig kommt, wenn man z.B. die Gesamtsumme des Reingewinns
der Aktienunternehmungen im Kohlenbergbau mit an die
Arbeiter verteilen wollte, so würde sich der Iahresdurchschnittslohn
des Arbeiters nur um einige wenige Prozent erhöhen. Und nicht
anders steht es in anderen Industriezweigen. Überall würde die
Verteilung der gesamten Summen, die jetzt als Gewinne an die
Aktionäre ausgeschüttet werden, das Einkommen der Arbeiter nur
unbeträchtlich erhöhen. Line einzige erfolgreiche Lohnbewegung
pflegt den organisierten Arbeitern eine ganz andere Steigerung ihres
Einkommens einzubringen, als sie ihnen für gewöhnlich die Zuwendung
auch des ganzen Unternehmergewinn; zu verschaffen imstande
sein wird. Und dabei kann ja nach dem früher Ausgeführten
kein sozialistischer Staat auch uur entfernt daran denken, den Arbeitern
den vollen Überschuß der Verkaufspreise über die Produktionskosten
als Einkommen auszuzahlen. Ein Teil des Überschusses muß
unbedingt für die Erweiterung und Vervollkommnung der Produktionseinrichtungen
zurückbehalten werden.