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1,1. Die individualistische Wirtschaftsordnung
kurz weg, aber doch ist sie die für das richtige Verständnis unserer Wirt
schaftsordnung eigentlich entscheidende Tatsache. Nicht der einzelne
ist für sich selbst wirtschaftlich verantwortlich, sondern die Familie
hat für ihre Glieder zu sorgen, und nicht dem einzelnen gehört, was
er erwirbt, sondern er erwirbt es für die, die durch die Bande der
Familie mit ihm zusammenhängen. Die Familie schiebt sich überall
als Zwischenglied zwischen den einzelnen und den Staat, und zwar
als Zwischenglied, das vor dem Staate den Vorrang beanspruchen
kann. Vas zeigen ja deutlich die Bestimmungen unseres Erbrechts,
wer stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, dessen Besitz
tümer fallen nicht dem Staate zu, sondern seine verwandten haben
nach dem Gesetz ein Anrecht auf das hinterlassene vermögen, und
auch wer über seine Hinterlassenschaft testamentarisch verfügt, kann,
wenn er eine Frau und Binder hinterläßt, nicht völlig frei über sein
vermögen verfügen, sondern die nächsten verwandten können minde
stens ihr Pflichtteil beanspruchen. Diese Bestimmungen des Erbrechts,
wie sie mit gewissen Modifikationen bei allen Völkern europäischer
Kultur sich finden, sind ein klarer Hinweis, wie nicht der einzelne, son
dern die Familie die Grundlage der Gesellschaftsorganisation ist.
Es ist darum auch nicht zutreffend, wenn man den Egoismus als
die bewegende Kraft unserer Wirtschaftsordnung bezeichnet, wo: aus dann
mit Vorliebe die Annahme einer sittlichen Minderwertigkeit der heuti
gen Wirtschaftsordnung abgeleitet wird. Nicht der Egoismus der Ein
zelnen, sondern eine gewisse Nrt des Altruismus spielt diese Nolle,
allerdings ein Altruismus, der sich nur auf einen bestimmten Personen
kreis beschränkt, diejenigen nämlich, die unserem Herzen durch die Bande
des Bluts am nächsten stehen. Wer den Egoismus als den psychischen
Motor unseres Wirtschaftslebens hinstellt, der muß jedenfalls immer
dessen sich bewußt bleiben: nicht der Individualegoismus, sondern der
Familienegoismu?, erfüllt diese wichtige Funktion.
Wo nun der Staat die einzelnen, genauer also nach dem Gesagten,
die Familien die Verantwortung für ihre wirtschaftliche Lage selbst
tragen läßt, da folgt daraus notwendig die Anerkennung weiterer