Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Vordringen  des  öffentlichen  Betriebs

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fchaftliche  Leistungsfähigkeit  des  privaten  Betriebs  vergleichen ­
  mit  der  des  öffentlichen,  an  dessen  Spitze  staatliche  Beamte
stehen,  deren  leitendes  Motiv  nicht  in  dem  unmittelbaren  persönlichen ­
  Interesse,  sondern  in  den  Motiven  der  Pflichttreue  und  Gewissenhaftigkeit, ­
  des  Ehrgeizes  usw.  liegen.  Da  kann  kein  Zweifel
bestehen,  daß  der  öffentliche  Betrieb  auch  heute  noch,  genau  so  wie
zur  Zeit  von  Adam  Smith,  es  an  Billigkeit  der  Produktion  nicht
mit  dem  privaten  aufnehmen  kann.  In  einem  Teile  der  modernen
deutschen  nationalökonomischen  Literatur  wird  das  allerdings  bestritten. ­
  Da  werden  die  Dinge  so  hingestellt,  wie  wenn  dieser  Satz
durch  die  Erfahrungen  des  letzten  Jahrhunderts  mit  dem  öffentlichen ­
  Betrieb  widerlegt  sei.  Die  öffentliche  Unternehmung  soll
heute,  so  wird  uns  nicht  selten  versichert,  der  privaten  auf  vielen
Gebieten  wirtschaftlich  ebenbürtig,  wenn  nicht  gar  überlegen  geworden ­
  sein.  Vas  soll  durch  das  Vordringen  des  öffentlichen  Betriebs ­
  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrswesens,  in  der  Gas-,  Wasserund
  Elektrizitätsversorgung  der  großen  Städte  usw.  während  der
letzten  Jahrzehnte  klar  erwiesen  sein.
Diese  Behauptung  nötigt  uns,  etwas  näher  auf  Umfang  und  Ursachen ­
  des  erneuten  Vordringens  des  öffentlichen  Betriebs  in  der
Gegenwart  einzugehen?«)  Als  Ende  der  siebziger  Jahre  im  Anschluß
an  die  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen  in  Deutschland  und  anderen ­
  Ländern  in  Wissenschaft  und  Praxis  eine  dem  öffentlichen
Betrieb  sehr  günstige  Stimmung  aufkam,  da  gab  man  sich  in  großen
Kreisen  außerordentlich  weitgehenden  Hoffnungen  hin,  welche  Gebiete ­
  die  öffentliche  Unternehmung  künftig  noch  erobern  werde.
Diese  Erwartungen  haben  sich  bisher  nicht  erfüllt  und  werden  sich
wohl  auch  nicht  erfüllen.  Die  Praxis  der  Verwaltung  hat  sich  trotz
dem  eifrigen  Zureden  mancher  Theoretiker  nicht  zur  Überschreitung
bestimmter  Grenzen  verleiten  lassen.  Diese  Grenzen  hat  sie  gleich-36)
  Ausführlicher  habe  ich  den  Gegenstand  in  einem  Aufsatze  der  von  mir
herausgegebenen  „Zeitschrift  für  Sozialwissenschaft",  Jahrg.  1918,  §.  133fs.
behandelt,  aus  dem  hier  das  wichtigste  wiederholt  wird.
            
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