Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Schlußergebnisse

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den  und  bie'e  dadurch  zu  nötigen,  rechtzeitig  die  wirtschaftlich  möglichen ­
  und  von  der  Lage  geforderten  Reformen  durchzuführen.
So  wird  auch  in  der  Gegenwart  wohl  in  allen  stärker  industrialisierten ­
  Staaten  nicht  eher  Ruhe  wiederkehren,  als  bis  die  Stellung
der  Industriearbeiter  in  den  Betrieben  eine  wesentliche  Änderung
erfahren  hat.  Oie  Welt  liegt  nicht  nur  in  politischen,  sondern  zugleich ­
  auch  in  sozialen  Geburtswehen,  wie  Preußen  nach  der  Niederlage ­
  von  Jena  in  der  Rrbeitsverfaffung  seiner  Landwirtschaft
grundlegende  Änderungen  vornehmen  mußte,  damit  Volk  und  Staat
sich  wieder  als  Einheit  fühlen  lernten,  so  steht  Deutschland  jetzt  vor
der  gleichen  Notwendigkeit  in  bezug  auf  die  Nrbeitsverfassung  seiner
Industrie.  Diese  Änderungen  lassen  sich  aber  auch  auf  dem  Boden  der
individualistischen  Rechtsordnung  sehr  wohl  durchführen.  Das  individualistische ­
  Rechtssystem  besitzt  in  dieser  Hinsicht  eine  außerordentlich ­
  große  Anpassungsfähigkeit.  Ls  ist  ein  weitgespannter  Rahmen, ­
  der  im  einzelnen  mit  sehr  verschiedenem  Inhalt  ausgefüllt  werden ­
  kann.  Rls  historisches  Beispiel  braucht  man  nur  etwa  an  das
Zunftwesen  zu  denken.  Das  Zunftwesen  erscheint  uns  heute  im  Lichte
einer  von  der  gegenwärtigen  Wirtschaftsordnung  grundverschiedenen
Einrichtung,  aber  doch  gehört  die  spezielle  Verfassung  des  städtischen
Gewerbes,  die  wir  als  Zunftwesen  bezeichnen,  durchaus  noch  in  den
allgemeinen  Rahmen  des  individualistischen  Rechtssystems  hinein.
Genau  so  würden  auch  in  der  Gegenwart  verschiedene  Formen  der
Planwirtschaft  sowie  auch  erhebliche  Umgestaltungen  des  Rrbeitsverhältnisses
  sehr  wohl  mit  dem  individualistischen  Rechtsprinzip
vereinbar  sein.  Ls  wird  sich  dabei  vor  allem  darum  handeln,  eine
Gestaltung  des  Rrbeitsrechts  zu  finden,  welche  den  Lohnarbeiter,  ohne
die  früher  geschilderten  Gefahren  der  Rrbeiter-Produktivgenossenschaft
  heraufzubeschwören,  mit  seiner  Stellung  im  Wirtschaftsleben
aussöhnt.
Ruf  diesem  Wege,  aus  dem  Wege  der  Evolution  und  der  Reformen
auf  dem  Boden  der  individualistischen  Rechtsordnung,  wird  auch  in
Zukunft  die  Losung  des  sozialen  Problems  zu  suchen  sein,  versuche
            
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