Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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I,  2.  Lrwerbswirtschaft  und  Konsumgenossenschaft

der  Schmied,  waren  nicht  gleich  von  Anfang  an  selbständige  Gewerbetreibende ­
  im  modernen  Sinne.  Sie  ließen  sich  nicht  auf  eigene
Rechnung  und  Gefahr  in  einem  Dorfe  nieder  und  verdienten  sich
ihren  Lebensunterhalt  in  der  Meise,  daß  sie  für  die  Ausführung  einzelner ­
  Arbeiten  von  ihren  Auftraggebern  stückweise  bezahlt  wurden,
sondern  sie  hatten  anfänglich  vielfach  den  Charakter  von  Angestellten ­
  der  Gemeinde.  Die  Gemeinde  gewährte  ihnen  ihren
Lebensunterhalt,  und  sie  waren  dafür  zur  Verrichtung  der  vorkommenden ­
  Arbeiten  ihres  Fachs  verpflichtet.  Die  einzelnen  Dauern
trugen  zu  ihrem  Lebensunterhalt  gewöhnlich  nach  der  Größe  ihres
Besitzes  bei,  hauptsächlich  durch  bestimmte  Abgaben  in  Rorn,  und
erwarben  damit  ein  Anrecht  auf  ihre  Leistungen.  Die  Schmiedewerkstätte ­
  gehörte  bei  diesem  Zustand  meist  der  Dorfgemeinde,  und  der
Schmied  würde  in  sie  gegen  die  Verpflichtung  zu  guter  Instandhaltung ­
  für  eine  bestimmte  Zeit  als  Verwalter  eingesetzt.  In  ähnlicher ­
  Meise  sind  in  vielen  Gegenden  die  ersten  Mind-  und  Massermühlen,
  die  während  des  Mittelalters  angelegt  wurden,  genossenschaftliche ­
  Gründungen  gewesen,  auf  denen  die  einzelnen  Lauern
selbst  ihr  Getreide  mahlten  oder  von  einem  Unecht  mahlen  ließen.
Analoge  Einrichtungen  bilden  die  Gemeindebacköfen  und  die  öffentlichen ­
  Brauhäuser,  die  Reih  um  von  den  Gemeindemitgliedern  benutzt ­
  werden.
Gleichviel  aber,  welches  die  ersten  Anfänge  dieser  Entwicklung
waren,  nach  einiger  Zeit  finden  wir  regelmäßig  den  Zustand  herrschend ­
  werden,  daß  die  in  Frage  stehenden  gewerblichen  Arbeiten
von  dritten  Personen  auf  eigene  Rechnung  übernommen  und  diese
dritten  Personen  für  ihre  Arbeit  stückweise  bezahlt  werden.  Die  anfänglichen ­
  Gemeindeangestellten  oder  Genossenschaftsbeamten  verwandeln ­
  sich  damit  in  wirkliche  Gewerbetreibende,  und  aus  den  genossenschaftlichen ­
  Produktionsanlagen  werden  Gewerbebetriebe  in
dem  Sinne,  wie  wir  das  Wort  heute  verstehen,  d.  h.  wirtschaften,
die  durch  die  entgeltliche  Tätigkeit  für  fremden  Bedarf  einen  Uberschuß ­
  zu  erzielen,  zum  mindesten  den  eigenen  Lebensunterhalt  zu
            
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