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I, 2. Lrwerbswirtschaft und Konsumgenossenschaft
der Schmied, waren nicht gleich von Anfang an selbständige Gewerbetreibende
im modernen Sinne. Sie ließen sich nicht auf eigene
Rechnung und Gefahr in einem Dorfe nieder und verdienten sich
ihren Lebensunterhalt in der Meise, daß sie für die Ausführung einzelner
Arbeiten von ihren Auftraggebern stückweise bezahlt wurden,
sondern sie hatten anfänglich vielfach den Charakter von Angestellten
der Gemeinde. Die Gemeinde gewährte ihnen ihren
Lebensunterhalt, und sie waren dafür zur Verrichtung der vorkommenden
Arbeiten ihres Fachs verpflichtet. Die einzelnen Dauern
trugen zu ihrem Lebensunterhalt gewöhnlich nach der Größe ihres
Besitzes bei, hauptsächlich durch bestimmte Abgaben in Rorn, und
erwarben damit ein Anrecht auf ihre Leistungen. Die Schmiedewerkstätte
gehörte bei diesem Zustand meist der Dorfgemeinde, und der
Schmied würde in sie gegen die Verpflichtung zu guter Instandhaltung
für eine bestimmte Zeit als Verwalter eingesetzt. In ähnlicher
Meise sind in vielen Gegenden die ersten Mind- und Massermühlen,
die während des Mittelalters angelegt wurden, genossenschaftliche
Gründungen gewesen, auf denen die einzelnen Lauern
selbst ihr Getreide mahlten oder von einem Unecht mahlen ließen.
Analoge Einrichtungen bilden die Gemeindebacköfen und die öffentlichen
Brauhäuser, die Reih um von den Gemeindemitgliedern benutzt
werden.
Gleichviel aber, welches die ersten Anfänge dieser Entwicklung
waren, nach einiger Zeit finden wir regelmäßig den Zustand herrschend
werden, daß die in Frage stehenden gewerblichen Arbeiten
von dritten Personen auf eigene Rechnung übernommen und diese
dritten Personen für ihre Arbeit stückweise bezahlt werden. Die anfänglichen
Gemeindeangestellten oder Genossenschaftsbeamten verwandeln
sich damit in wirkliche Gewerbetreibende, und aus den genossenschaftlichen
Produktionsanlagen werden Gewerbebetriebe in
dem Sinne, wie wir das Wort heute verstehen, d. h. wirtschaften,
die durch die entgeltliche Tätigkeit für fremden Bedarf einen Uberschuß
zu erzielen, zum mindesten den eigenen Lebensunterhalt zu