Full text : Kapitalismus und Sozialismus

Die  Produktivgenossenschaft  im  öfteren  Bergbau

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trieben  worden  ist,  hat  ziemlich  lange  gedauert.  Die  Gewerkschaft
des  älteren  Bergrechts,  die  im  mittelalterlichen  Bergbau  die  normale ­
  Form  war,  wie  sich  eine  größere  Personenzahl  zum  Bergbaubetrieb ­
  vereinigte,  trägt  aber  ursprünglich  durchaus  produktivgenossenschaftliche ­
  Züge.  Die  Bergleute,  die  die  eigentliche  bergmännische ­
  Arbeit  leisteten,  brachten  dabei  gewöhnlich  auch  das  erforderliche ­
  Kapital  selbst  auf.  Solange  Grubenbetrieb  herrschte,  war  dieses ­
  ja  noch  gering.  Ls  fand  also  noch  keine  Trennung  zwischen  Kapital ­
  und  Arbeit  statt,  die  Produktionsmittel  gehörten  den  Produzenten ­
  selbst,  und  diese  hatten  daher  auch  allein  Anrecht  sowohl
auf  den  gesamten  Produktionsertrag  wie  auf  die  Betriebsleitung.
Allein  die  weitere  Entwicklung  hat  sehr  bald  zu  einer  Trennung
Zwischen  Kapital  und  Arbeit  geführt.  Und  zwar  geschah  dies  durch
den  sogenannten  Kostvertrag,  der  in  den  deutschen  Bergordnungen
des  letzten  Drittels  des  13.  und  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts
eine  rechtliche  Regelung  erfahren  hat.  „Bis  dahin  hatten",  wie
£.  Bernhards  diese  Entwicklung  beschreibt,  „sämtliche  Mitglieder ­
  einer  Gewerkschaft  mit  eigener  Hand  den  Bergbau  betrieben.
Jetzt  trat  eine  Trennung  zwischen  Kapital  und  Arbeit  ein,  denn
der  Kostvertrag  enthielt  die  Vereinbarung,  daß  einer  oder  mehrere ­
  der  Gewerken  am  gemeinschaftlichen  Bau  nicht  teilzunehmen
brauchten,  und  daß  diese  Gewerken  statt  dessen  ihren  arbeitenden
Mitgewerken  einen  regelmäßigen  Geldbeitrag  zum  Betriebe  zu  leisten ­
  hätten,  hierdurch  wurde  zwar  der  Gewerkenverband  nicht  gesprengt, ­
  denn  der  Kapitalist  sowohl  wie  die  Bergleute  waren  Gewerken. ­
  Sie  bildeten  zusammen  die  Genossenschaft,  der  das  Eigentum ­
  am  Bergwerke  zustand.  Immerhin  aber  trat  jetzt  die  neue  Unterscheidung ­
  zwischen  arbeitenden  und  kostgebenden  Gewerken  ein."
Zwei  Umstände  waren  es  vor  allem,  welche  zur  Trennung  von
Kapital  und  Arbeit  führten  und  damit  den  alten  Tharakter  der
Gewerkschaft  untergruben.  Einmal  wurde  manchen  unter  den  Ge-4)
  Die  Entstehung  und  Entwicklung  der  Gedingeordnungen  im  deutschen
Bergrecht.  Leipzig  1902,  S.  8.
            
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