Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Drittes  Kapitel.
Das  Wesen  des  Wirtschaftskampfes.
Wir  haben  den  Kampf  des  wirtschaftlichen  Imperialismus  und  den
Wirtschaftskrieg  im  engeren  Sinne  im  einzelnen  kennen  gelernt  und
schreiten  nunmehr  dazu,  das  beiden  gemeinsame  Wesen  zu  erörtern ­
  .
Als  Kampf  des  wirtschaftlichen  Imperialismus  ist  der  mit  Mitteln
der  Gewalt  geführte  Wettstreit  um  einen  stetig  wachsenden  Anteil  an  der
Weltwirtschaft  bezeichnet  worden.  Er  bedient  sich  der  militärischen
und  der  wirtschaftlichen  Machtmittel  ebenso  wie  der  Rechtsmittel.  Br
begründet  ein  Herrschaftsverhältnis  des  wirtschaftlich  und  politisch
stärkeren  Staates  über  den  wirtschaftlich  und  politisch  schwächeren  Staat
und  beutet  es  zu  seinem  Vorteile  aus.  Während  der  friedliche  Wettbewerb ­
  durch  die  natürliche  Überlegenheit  des  einen  Mitbewerbers  über
den  anderen  und  durch  den  Nutzen,  den  er  auch  dem  wirtschaftlich
schwächeren  Staate  vermittelt,  sich  bewährt,  wird  der  Wirtschaftskampf ­
  durch  die  gewaltsame  Aufrechterhaltung  seiner  nicht  durch  die
Wirtschaftslage  an  sich  gerechtfertigten  Macht  zu  einer  Kulturgefahr.
Die  einmal  tatsächlich  geschaffene  Überlegenheit  wird  durch  die  verschiedensten ­
  Rechtsformen  wie  Handelsverträge,  Bündnisse,  Protektorate, ­
  Einflußsphären  und  schließlich  durch  die  politische  Eroberung
ausgebaut  und  befestigt.  Dem  Kampfe  des  wirtschaftlichen  Imperialismus ­
  ist  wesentlich  der  Ausschluß  des  gefährlichsten  Mitbewerbers  zum
Nachteil  einer  militärisch  oder  wirtschaftlich  schwachen  Volkswirtschaft.
Bald  wird  die  wirtschaftliche  Abhängigkeit  zur  politischen  erweitert,
bald  muß  die  politische  Abhängigkeit  zur  wirtschaftlichen  herabgesetzt
werden.  Der  Kampf  des  wirtschaftlichen  Imperialismus  bezweckt
Schwächung  oder  Vernichtung  des  Mitbewerbers,  Aufsaugung  der  beherrschten ­
  Volkswirtschaft.  Br  ist  in  seinem  Kerne  durchaus  selbstsüchtig ­
  und  läßt  sich  zur  Anerkennung  der  allgemeinen  Interessen  aller
an  der  Weltwirtschaft  beteiligten  Volkswirtschaften  meist  nur  dann  bestimmen, ­
  wenn  ihn  die  politischen  oder  wirtschaftlichen  Machtverhältnisse ­
  dazu  nötigen.  An  einer  rechtlichen  Ordnung  fehlt  es  im  Kampfe
des  wirtschaftlichen  Imperialismus  gänzlich.
Lenz,  Der  Wirtsohaftskampf  der  Völker  und  seine  internationale  Regelung.  8
            
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