Erster Abschnitt.
Ausgangspunkte.
1. Im allgemeinen.
Wir haben im Wirtschaftskriege den Kampf zweier oder mehrerer
organisierter Volkswirtschaften durch das Mittel der Gewalt erkannt. Er
ist durch die alliierten und assoziierten Mächte als ein Mittel zur wirt
schaftlichen und damit auch militärischen Schädigung der Mittelmächte
verwendet und von diesen vergeltungsweise erwidert worden.
Der Wirtschaftskrieg bedeutet eine derartige Umwälzung in der Güter
erzeugung, Güterverteilung und im Güterverbrauche des angreifenden
Staates und in noch höherem Maße in der Wirtschaft des angegriffenen
Staates, ja selbst der neutralen Staaten, daß er als ein ungesunder
Wirtschaftszustand empfunden wird. Weil auch die angreifende Volks
wirtschaft sowohl in ihrem Aus- und Einfuhrverkehre mit den feindlichen
Ländern gänzlich unterbrochen wird, kommt es zu anormalen Maßregeln
innerhalb der feindlichen Wirtschaftsgebiete wie im Verkehre mit neu
tralen Volkswirtschaften; dieser wird derart geregelt, daß er in keiner
Weise dem Eeinde zugute kommen kann, mag darunter auch die eigene
Volkswirtschaft des Angreifers leiden. So ist es erklärlich, daß auch die
Volkswirtschaften der Entente den Wirtschaftskrieg nur solange aufrecht zu
erhalten streben, als er ihren Interessen dient. Auf Seite der angegriffenen
Mittelmächte haben die ungeheuren Hemmungen der Volkswirtschaft,
insbesondere die Absperrung zur See einen Zustand herausgebildet, der je
früher je besser behoben werden mußte. So kam es, daß beide Teile
schon während des Kriegs die schließliche Beendigung des Wirt
schaftskrieges anstrebten, freilich im entgegengesetzten Sinne. Der einen
Seite sollte die Durchführung des Wirtschaftskrieges den wirtschaftlichen
Zusammenbruch der Mittelmächte, der anderen Seite die Hem
mung und Einstellung des Wirtschaftskrieges bringen. So be
gegnen wir schon während des Krieges einer einseitigen Bewertung des
Wirtschaftskrieges im Parteiinteresse der Kriegführenden. Die
parteimäßige Bewertung zu Gunsten der Entente ist am frühesten durch
die Vorschläge der Pariser Wirtschaftskonferenz (1916),
die Bewertung zu Gunsten der Mittelmächte in den Friedensschlüssen mit
der Ukraine, Rußland, Finnland und Rumänien (1918), die Bewertung