Die Regelung des Wirtschaftskrieges nach den Vorschlägen usw. 133
k e it betreffen (Resolution B Y). Wir werden später sehen, daß in dieser
Einschränkung bereits der Ansatz zum Ausschlüsse Staatsfremder von
Gewerben und Berufen zu erblicken ist.
Viel weitergehend sind die in Aussicht genommenen dauernden
Maßnahmen der unter C zusammen gefaßten Resolutionen. Zwar sollen
sie auch nur der „gegenseitigen Hilfe und dem Zusammenarbeiten der
Alliierten“ dienen, aber ihr ausgesprochenes Endziel ist die Fortsetzung
des Wirtschaftskrieges. Auch hier wird grundsätzlich nur beabsichtigt,
hinsichtlich der Versorgung mit Rohstoffen und F a b r i k a t e n
sich insoweit unabhängig zu machen, als es sich um die normale
Entwicklung der wirtschaftlichen Betätigung handelt. Die Un
abhängigkeit wird nicht nur hinsichtlich der Versorgungsquellen, sondern
auch hinsichtlich der finanziellen, geschäftlichen und maritimen Organi
sation angestrebt, im übrigen aber die genaue Angabe der einzelnen Maß
nahmen vermieden. In der Erklärung Clementeis aber wird der be
haupteten Kontrolle Deutschlands über gewisse Rohstoffe eine Übersicht
über diejenigen Rohstoffe entgegengestellt, über die die Alliierten ver
fügen könnten. Sie hätten bei einer Bevölkerung von nahezu 400 Millionen
Einwohnern den größten Teil der Rohstoffe in Händen, so Nickel
und Platinerz, Aluminium (Bauxit) ganz, Mangan im Verhältnis von
84 %; die Hanferzeugung der Alliierten sei 4 x / 2 mal stärker als die ihrer
Feinde. Die Alliierten verfügten über vier Fünftel der Flachserzeugung
der Welt, die Bestände an Rohwolle seien viermal, die an Seide achtmal
größer als die der Gegner; sie hätten das Jutemonopol und wenn auch die
Neutralen an der Baumwollerzeugung einen bedeutenden Anteil besäßen,
so seien die Gegner der Alliierten davon vollständig ausgeschlossen. Ver
gleicht man damit die Verfügung über die Rohstoffe, die Deutschland
infolge seiner natürlichen Hilfsquellen und infolge seiner Verträge besaß,
so zeigt sich allerdings eine wirtschaftliche Überlegenheit der Alliierten,
die eine Politik des Ausschlusses der Mittelmächte auch von den
jenigen Rohstoffen, welche diese nicht entbehren können, gestattet.
Wenn daher in der ResolutionD eine gemeinsame Wirtschafts
politik in Aussicht genommen wird, so ist erst abzuwarten, inwie-
ferne die wirtschaftlichen Existenzbedingungen anderer Staaten dabei
gewahrt bleiben.
Im übrigen nehmen die Pariser Anträge Maßnahmen in Aussicht, die
einer Entwicklung der Produktion innerhalb ihrer Länder als einem
Ganzen dienen sollen. Die nicht völlig ausgesprochene Idee des e i n-
heitlichen Wirtschaftsgebietes mit völliger Selbstgenügsam
keit ist zwischen den Zeilen zu lesen. Diesem Ziele sollen die Ein
führung von unterstützten Unternehmen unter Leitung oder Kontrolle
des Staates, die finanzielle Beihilfe des Staates zur Belebung wissen
schaftlicher Untersuchungen und die Entwicklung nationaler Industrien*