Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die Regelung des Wirtschaftskrieges nach den Vorschlägen usw. 133 
k e it betreffen (Resolution B Y). Wir werden später sehen, daß in dieser 
Einschränkung bereits der Ansatz zum Ausschlüsse Staatsfremder von 
Gewerben und Berufen zu erblicken ist. 
Viel weitergehend sind die in Aussicht genommenen dauernden 
Maßnahmen der unter C zusammen gefaßten Resolutionen. Zwar sollen 
sie auch nur der „gegenseitigen Hilfe und dem Zusammenarbeiten der 
Alliierten“ dienen, aber ihr ausgesprochenes Endziel ist die Fortsetzung 
des Wirtschaftskrieges. Auch hier wird grundsätzlich nur beabsichtigt, 
hinsichtlich der Versorgung mit Rohstoffen und F a b r i k a t e n 
sich insoweit unabhängig zu machen, als es sich um die normale 
Entwicklung der wirtschaftlichen Betätigung handelt. Die Un 
abhängigkeit wird nicht nur hinsichtlich der Versorgungsquellen, sondern 
auch hinsichtlich der finanziellen, geschäftlichen und maritimen Organi 
sation angestrebt, im übrigen aber die genaue Angabe der einzelnen Maß 
nahmen vermieden. In der Erklärung Clementeis aber wird der be 
haupteten Kontrolle Deutschlands über gewisse Rohstoffe eine Übersicht 
über diejenigen Rohstoffe entgegengestellt, über die die Alliierten ver 
fügen könnten. Sie hätten bei einer Bevölkerung von nahezu 400 Millionen 
Einwohnern den größten Teil der Rohstoffe in Händen, so Nickel 
und Platinerz, Aluminium (Bauxit) ganz, Mangan im Verhältnis von 
84 %; die Hanferzeugung der Alliierten sei 4 x / 2 mal stärker als die ihrer 
Feinde. Die Alliierten verfügten über vier Fünftel der Flachserzeugung 
der Welt, die Bestände an Rohwolle seien viermal, die an Seide achtmal 
größer als die der Gegner; sie hätten das Jutemonopol und wenn auch die 
Neutralen an der Baumwollerzeugung einen bedeutenden Anteil besäßen, 
so seien die Gegner der Alliierten davon vollständig ausgeschlossen. Ver 
gleicht man damit die Verfügung über die Rohstoffe, die Deutschland 
infolge seiner natürlichen Hilfsquellen und infolge seiner Verträge besaß, 
so zeigt sich allerdings eine wirtschaftliche Überlegenheit der Alliierten, 
die eine Politik des Ausschlusses der Mittelmächte auch von den 
jenigen Rohstoffen, welche diese nicht entbehren können, gestattet. 
Wenn daher in der ResolutionD eine gemeinsame Wirtschafts 
politik in Aussicht genommen wird, so ist erst abzuwarten, inwie- 
ferne die wirtschaftlichen Existenzbedingungen anderer Staaten dabei 
gewahrt bleiben. 
Im übrigen nehmen die Pariser Anträge Maßnahmen in Aussicht, die 
einer Entwicklung der Produktion innerhalb ihrer Länder als einem 
Ganzen dienen sollen. Die nicht völlig ausgesprochene Idee des e i n- 
heitlichen Wirtschaftsgebietes mit völliger Selbstgenügsam 
keit ist zwischen den Zeilen zu lesen. Diesem Ziele sollen die Ein 
führung von unterstützten Unternehmen unter Leitung oder Kontrolle 
des Staates, die finanzielle Beihilfe des Staates zur Belebung wissen 
schaftlicher Untersuchungen und die Entwicklung nationaler Industrien*
	        
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