Die Regelung des Wirtschaftskrieges nach den Vorschlägen usw. 133
k e it betreffen (Resolution B Y). Wir werden später sehen, daß in dieser
Einschränkung bereits der Ansatz zum Ausschlüsse Staatsfremder von
Gewerben und Berufen zu erblicken ist.
Viel weitergehend sind die in Aussicht genommenen dauernden
Maßnahmen der unter C zusammen gefaßten Resolutionen. Zwar sollen
sie auch nur der „gegenseitigen Hilfe und dem Zusammenarbeiten der
Alliierten“ dienen, aber ihr ausgesprochenes Endziel ist die Fortsetzung
des Wirtschaftskrieges. Auch hier wird grundsätzlich nur beabsichtigt,
hinsichtlich der Versorgung mit Rohstoffen und F a b r i k a t e n
sich insoweit unabhängig zu machen, als es sich um die normale
Entwicklung der wirtschaftlichen Betätigung handelt. Die Unabhängigkeit
wird nicht nur hinsichtlich der Versorgungsquellen, sondern
auch hinsichtlich der finanziellen, geschäftlichen und maritimen Organisation
angestrebt, im übrigen aber die genaue Angabe der einzelnen Maßnahmen
vermieden. In der Erklärung Clementeis aber wird der behaupteten
Kontrolle Deutschlands über gewisse Rohstoffe eine Übersicht
über diejenigen Rohstoffe entgegengestellt, über die die Alliierten verfügen
könnten. Sie hätten bei einer Bevölkerung von nahezu 400 Millionen
Einwohnern den größten Teil der Rohstoffe in Händen, so Nickelund
Platinerz, Aluminium (Bauxit) ganz, Mangan im Verhältnis von
84 %; die Hanferzeugung der Alliierten sei 4 x / 2 mal stärker als die ihrer
Feinde. Die Alliierten verfügten über vier Fünftel der Flachserzeugung
der Welt, die Bestände an Rohwolle seien viermal, die an Seide achtmal
größer als die der Gegner; sie hätten das Jutemonopol und wenn auch die
Neutralen an der Baumwollerzeugung einen bedeutenden Anteil besäßen,
so seien die Gegner der Alliierten davon vollständig ausgeschlossen. Vergleicht
man damit die Verfügung über die Rohstoffe, die Deutschland
infolge seiner natürlichen Hilfsquellen und infolge seiner Verträge besaß,
so zeigt sich allerdings eine wirtschaftliche Überlegenheit der Alliierten,
die eine Politik des Ausschlusses der Mittelmächte auch von denjenigen
Rohstoffen, welche diese nicht entbehren können, gestattet.
Wenn daher in der ResolutionD eine gemeinsame Wirtschaftspolitik
in Aussicht genommen wird, so ist erst abzuwarten, inwieferne
die wirtschaftlichen Existenzbedingungen anderer Staaten dabei
gewahrt bleiben.
Im übrigen nehmen die Pariser Anträge Maßnahmen in Aussicht, die
einer Entwicklung der Produktion innerhalb ihrer Länder als einem
Ganzen dienen sollen. Die nicht völlig ausgesprochene Idee des e i nheitlichen
Wirtschaftsgebietes mit völliger Selbstgenügsamkeit
ist zwischen den Zeilen zu lesen. Diesem Ziele sollen die Einführung
von unterstützten Unternehmen unter Leitung oder Kontrolle
des Staates, die finanzielle Beihilfe des Staates zur Belebung wissenschaftlicher
Untersuchungen und die Entwicklung nationaler Industrien*