Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die  Regelung  des  Wirtschaftskrieges  nach  den  Vorschlägen  usw.  133

k  e  it  betreffen  (Resolution  B  Y).  Wir  werden  später  sehen,  daß  in  dieser
Einschränkung  bereits  der  Ansatz  zum  Ausschlüsse  Staatsfremder  von
Gewerben  und  Berufen  zu  erblicken  ist.
Viel  weitergehend  sind  die  in  Aussicht  genommenen  dauernden
Maßnahmen  der  unter  C  zusammen  gefaßten  Resolutionen.  Zwar  sollen
sie  auch  nur  der  „gegenseitigen  Hilfe  und  dem  Zusammenarbeiten  der
Alliierten“  dienen,  aber  ihr  ausgesprochenes  Endziel  ist  die  Fortsetzung
des  Wirtschaftskrieges.  Auch  hier  wird  grundsätzlich  nur  beabsichtigt,
hinsichtlich  der  Versorgung  mit  Rohstoffen  und  F  a  b  r  i  k  a  t  e  n
sich  insoweit  unabhängig  zu  machen,  als  es  sich  um  die  normale
Entwicklung  der  wirtschaftlichen  Betätigung  handelt.  Die  Unabhängigkeit ­
  wird  nicht  nur  hinsichtlich  der  Versorgungsquellen,  sondern
auch  hinsichtlich  der  finanziellen,  geschäftlichen  und  maritimen  Organisation ­
  angestrebt,  im  übrigen  aber  die  genaue  Angabe  der  einzelnen  Maßnahmen ­
  vermieden.  In  der  Erklärung  Clementeis  aber  wird  der  behaupteten ­
  Kontrolle  Deutschlands  über  gewisse  Rohstoffe  eine  Übersicht
über  diejenigen  Rohstoffe  entgegengestellt,  über  die  die  Alliierten  verfügen ­
  könnten.  Sie  hätten  bei  einer  Bevölkerung  von  nahezu  400  Millionen
Einwohnern  den  größten  Teil  der  Rohstoffe  in  Händen,  so  Nickelund ­
  Platinerz,  Aluminium  (Bauxit)  ganz,  Mangan  im  Verhältnis  von
84  %;  die  Hanferzeugung  der  Alliierten  sei  4 x / 2 mal  stärker  als  die  ihrer
Feinde.  Die  Alliierten  verfügten  über  vier  Fünftel  der  Flachserzeugung
der  Welt,  die  Bestände  an  Rohwolle  seien  viermal,  die  an  Seide  achtmal
größer  als  die  der  Gegner;  sie  hätten  das  Jutemonopol  und  wenn  auch  die
Neutralen  an  der  Baumwollerzeugung  einen  bedeutenden  Anteil  besäßen,
so  seien  die  Gegner  der  Alliierten  davon  vollständig  ausgeschlossen.  Vergleicht ­
  man  damit  die  Verfügung  über  die  Rohstoffe,  die  Deutschland
infolge  seiner  natürlichen  Hilfsquellen  und  infolge  seiner  Verträge  besaß,
so  zeigt  sich  allerdings  eine  wirtschaftliche  Überlegenheit  der  Alliierten,
die  eine  Politik  des  Ausschlusses  der  Mittelmächte  auch  von  denjenigen ­
  Rohstoffen,  welche  diese  nicht  entbehren  können,  gestattet.
Wenn  daher  in  der  ResolutionD  eine  gemeinsame  Wirtschaftspolitik ­
  in  Aussicht  genommen  wird,  so  ist  erst  abzuwarten,  inwieferne
  die  wirtschaftlichen  Existenzbedingungen  anderer  Staaten  dabei
gewahrt  bleiben.
Im  übrigen  nehmen  die  Pariser  Anträge  Maßnahmen  in  Aussicht,  die
einer  Entwicklung  der  Produktion  innerhalb  ihrer  Länder  als  einem
Ganzen  dienen  sollen.  Die  nicht  völlig  ausgesprochene  Idee  des  e  i  nheitlichen
  Wirtschaftsgebietes  mit  völliger  Selbstgenügsamkeit ­
  ist  zwischen  den  Zeilen  zu  lesen.  Diesem  Ziele  sollen  die  Einführung ­
  von  unterstützten  Unternehmen  unter  Leitung  oder  Kontrolle
des  Staates,  die  finanzielle  Beihilfe  des  Staates  zur  Belebung  wissenschaftlicher ­
  Untersuchungen  und  die  Entwicklung  nationaler  Industrien*
            
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