Full text: Die Reichseisenbahnen

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sollte von einem Vorstande geführt werden, dessen Vorsitzender zugleich 
der Vorsitzende der Gesellschaftsversammlung sein sollte. Der Gesell 
schaft war eine weitgehende Selbstverwaltung zugedacht. 
Die Verhandlungen über diese Gedanken haben eine längere Zeit 
in Anspruch genommen und sind augenscheinlich durch die Staatsnm- 
wälzung zum Stillstand gekommen. 
Knüpft man an diese Vorgänge und Vorbilder an, so kommt man zu 
folgenden Vorschlägen für die Neuordnung des preußischen Kleinbahn- 
wesens. 
Die dem Lokalverkehr dienenden Verkehrsunternehmungen eines 
Wirtschaftsgebiets würden in einer haupkgefellfchafl zusammengeschlossen 
werden. Als Gegenstand des Unternehmens käme in Betracht: 
a.) der Erwerb, Bau, Betrieb und Überwachung von Lokalbahnen 
(Nebenbahnen, Kleinbahnen, Straßenbahnen usw.); 
b) desgleichen von Hafenanlagen: 
o) der Erwerb, Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Kraftfahr- 
linien, Expreßgutverkehr und anderen Transportunternehmungen: 
d) der Betrieb von Geschäften, die mit derartigen Transportunterneh- 
mungen zusammenhängen, z. B. Lagergeschäft, Speichere! usw. 
Die Hauptgefellschaft selbst ist als F i n a n z g e s e l l s ch a f t ge 
dacht. Der Betrieb der Einzelunternehmungen würde in den ver 
schiedensten Unternehmungsformen geführt werden können, wie sie für 
die Eigenart jedes Betriebes passend sind. Bestehende Unternehmungs 
formen wären hierbei tunlichst zu schonen. Insbesondere könnten die 
jetzt bestehenden Kleinbahngesellschaften erhalten werden. Der Haupt 
gesellschaft wäre nur in irgendeiner Form die Kontrolle zu sichern. 
Als Teilhaber der Haupkgefellschaft kämen in Betracht: 
a) die politischen Körperschaften, in Preußen die Provinzen; 
b) die Reichseisenbahngesellschaft; 
c) die von der Hauptgesellschaft umfaßten Einzelunternehmungen. 
Die Beteiligung der Reichseisenbahngesellschaft wird unvermeid 
lich sein mit Rücksicht auf den engen Zusammenhang des allgemeinen 
Verkehrs mit dem Lokalverkehr. Es muß durchaus vermieden werden, 
daß sich zwischen den Lokalbahngesellschaften und der Reichseisenbahn 
gesellschaft eine Art Gegnerschaft entwickelt. Die Reichsbahnen (Haupt 
bahnen) müssen ständig über die Bedürfnisse und die Lage des lokalen 
Verkehrs unterrichtet sein. Das wird am ersten durch Mitarbeit erreicht. 
Auch wird es die Sache fördern, wenn die Reichsbahn finanziell an den 
Ergebnissen des Betriebes der Lokalbahngesellschaften beteiligt ist. 
Für das Maß der finanziellen Beteiligung der Reichsbahnen sowie 
die ihnen organisationsmäßig zu sichernden Rechte (Vertretung in den 
Aufsichtsräten usw.) wäre das Nötige in einem zu erlassenden Gesetz über
	        
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