mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 221
und Niederdeutschland!): die oberdeutschen und die nieder-
deutschen Städte stehen je für sich in lebhafterem Verkehr als
die ober- und niederdeutschen miteinander?).
1) In einer Kontroverse äußert sich hierzu Dietrich Schäfer, D. L. Z.
1894, Sp. 1237.
2) Nachdem wir gesehen haben, daß der interlokale Austausch der
Waren doch größer war, als Bücher zugeben will, könnten wir hier
auf die Frage des Kleinhändlertums (s. vorhin S. 207) zurückkommen.
Einiges mag darüber noch gesagt werden. Bücher, Die Bevölkerung
von Frankfurt a. M. im 14. und 15. Jahrhundert 1, 248, findet die
Zahl der Krämer „auffallend groß in Anbetracht der mittelalterlichen
Arbeitsorganisation, die den Kleinhandel nur da zuließ, wo das lokale
Gewerbe versagte". Obwohl ich der Meinung bin, daß Bücher das
Prinzip der mittelalterlichen Arbeitsorganisation zu schroff formuliert,
so erkenne ich dennoch an, daß hier ein Problem vorliegt. Man sollte
im Hinblick auf die Idee der Zunftverfassung z. B. erwarten, daß es
keine besonderen Eisenhändler gibt (vgl. Borgius a. a. O. S. 48).
Sie kommen aber tatsächlich vor. Eisenhändler werden z. B. erwähnt:
in Trier (Stieda, Jahrbücher für Nationalökonomie 27, 115 Anm.),
Worms (Boos, Geschichte der rheinischen Städtekultur 3, 57. 59),
Nürnberg (Chroniken der deutschen Städte 5, 127: Burkard Zink geht
in Nürnberg zu einem Mann, der „eisen fail“ hat), Köln (Lau S. 215).
Uhlirz u. Luschin bei Zimmermann, Gesch. der Stadt Wien. Der
Handel mit Nägeln eine „gemeine Nahrung“, nicht bloß der Nagel-
schmiede: v. Lösch, Kölner Zunfturkunden I, Einl. S. 124. Ordnung
im Eisenhaus: Stadtrecht v. Baden S. 329 (1550). S. auch Hansische
Geschichtsblätter 1897, S. 64, 92 u. 96 Anm. 5. Oft steht den Krämern
(neben den betreffenden Handwerksmeistern) der Eisenhandel zu.
Meyer, Stadtbuch von Augsburg S. 42 g 14: ,, Alle mezzerer und
alle kramer, di ze gadem stant. die mugent ir mezzer wol verkaufen
einzen unde sament; anders sol niemen kainz. hine geben wan bi dem
taecher [zu zehn Stücten].“ Wie das Verhältnis zwischen Messerern
und Krämern in Wien geordnet war, haben wir oben S. 215 Anm. 4
(vgl. Nr. VI) gesehen. Bücher, Bevölkerung von Frankfurt a. M. a.
a. O., bemerkt, unter den Krämern komme ein ,.kremer mit isenwerg
vor. Beschränkt sich dieser auf den Eisenwarenhandel? Dieselbe Schwie-
rigkeit wie hinsichtlich des Eisenhandels besteht hinsichtlich des Lebens-
mittel- und Futterhandels. Die Existenz z. B. von Hühnerhändlern
(Tomaschek, Rechte und Freiheiten der Stadt Wien 1, 113: Alberti-
num von 1340), von Heuhändlern (Boos a. a. O. S. 59), der nFüt-
terer“ (pabularius: Lau S. 214) ist doch eigentlich ein Widerspruch
gegen das stadtwirtschaftliche Prinzip. Während der Häute-, bez.