Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

210

Ausgangspunkte.

zulängliche  Versorgung  mit  Rohstoffen  und  Lebensmitteln  ist  zum  Haupthindernis ­
  für  die  Aufrechterhaltung  militärischer  Erfolge  geworden.  Kann
auch  der  Wirtschaftskrieg  durch  Aushungerung  wegen  seiner
Inhumanität  kaum  über  den  Vorfrieden  hinaus  aufrecht  erhalten  werden,
so  wird  doch  die  Vorenthaltung  der  Rohstoffe  für  eine  Übergangszeit  und
die  verschiedene  Behandlung  Deutschlands  und  Österreichs  auch  für  die
Zeit  des  wirtschaftlichen  Wiederaufbaues  noch  aufrecht  erhalten  werden,
Bo  wird  selbst  von  grundsätzlichen  Gegnern  der  Möglichkeit  eines  Wirtschaftskrieges ­
  doch  die  Möglichkeit  einer  Verweigerung  von  Roh^
stoffen  für  die  Zeit  der  Übergangswirtschaft  zugegeben  (Harm  s,
Sicherungen  63).  In  der  Tat  ist  die  einseitige  Fortdauer  des  Wirtschaftskrieges ­
  zu  Gunsten  der  Wiedergutmachung  der  alliierten  und
assoziierten  Schäden  in  den  Friedensschlüssen  festgelegt  worden.
Ist  es  ausgeschlossen,  daß  die  Autarkie  selbst  für  die  größten  geschlossenen ­
  Wirtschaftsgebiete,  wie  den  englischen,  russischen  und  amerikanischen ­
  Bereich  wirklich  erreicht  werde,  und  muß  auch  die  „geschlossene ­
  Volkswirtschaft“  als  utopisch  erkannt  werden,  so  ist  es  der  Überspannung ­
  des  Nationalgefühls  der  bisher  „unterdrückten“  Völker  doch
zuzumuten,  daß  die  Absperrung  im  politischen  Kampfe  weiterhin  verwendet ­
  werden  wird.  Die  gegenseitige  Absperrung  der  auf  dem  Gebiete
der  ehemaligen  österreichisch-ungarischen  Monarchie  entstandenen  Nationalstaaten ­
  ist  bereits  zur  Tatsache  geworden.
So  ergibt  sich,  daß  das  freie  Spiel  der  wirtschaftlichen  Kräfte  allein
den  wirtschaftlichen  Frieden  nicht  herbeiführt.  Verstehen  wir  unter  dem
Wirtschaftsfrieden  ein  von  wirtschaftlicher  Gewalt  freies
Verhältnis  der  Volkswirtschaften  zueinander,  so  kann  er  nur  auf  dem
Wege  einer  rechtlichen  Ordnung  der  weltwirtschaftlichen  Beziehungen
der  Völker  schrittweise  verwirklicht  werden.
Wir  haben  bei  der  Darstellung  der  Beendigung  des  Wirtschaftskampfes ­
  gesehen,  daß  sowohl  die  für  den  Sieg  des  Vierbundes  in  Aussicht
genommene,  wie  die  infolge  des  Sieges  der  Alliierten  erfolgte  Regelung
einen  dauernden  Wirtschaftsfrieden  nicht  verbürgt.  Die  Handels-  und
Verkehrsfreiheit  und  die  Meistbegünstigung,  die  in  den  Friedensschlüssen
der  Mittelmächte  mit  Rußland,  Ukraine,  Finnland  und  Rumänien  von  1918
vereinbart  wurde,  würde  an  sich  nicht  ausreichen,  um  die  nationale  Wirtschaftspolitik ­
  zu  befriedigen.  Von  den  wechselseitigen  Ausnahmen  der
Gleichstellung  in  diesen  Friedensschlüssen  und  von  der  wirtschaftlichen
Bindung  Rumäniens  war  bereits  die  Rede.  Wir  haben  ferner  gesehen,
daß  gerade  die  ewige  Meistbegünstigung  Deutschlands  nach  dem
Frankfurter  Frieden  von  Frankreich  geradezu  als  ein  Hemmnis  seiner
wirtschaftlichen  Verteidigung  gegen  die  deutsche  Expansion  auf  seinen
eigenen  Märkten  betrachtet  wurde;  ebenso  wurde  die  Erneuerung  des
deutsch-russischen  Handelsvertrages  von  1894  während  der  ostasiatischen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.