Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

210 
Ausgangspunkte. 
zulängliche Versorgung mit Rohstoffen und Lebensmitteln ist zum Haupt 
hindernis für die Aufrechterhaltung militärischer Erfolge geworden. Kann 
auch der Wirtschaftskrieg durch Aushungerung wegen seiner 
Inhumanität kaum über den Vorfrieden hinaus aufrecht erhalten werden, 
so wird doch die Vorenthaltung der Rohstoffe für eine Übergangszeit und 
die verschiedene Behandlung Deutschlands und Österreichs auch für die 
Zeit des wirtschaftlichen Wiederaufbaues noch aufrecht erhalten werden, 
Bo wird selbst von grundsätzlichen Gegnern der Möglichkeit eines Wirt 
schaftskrieges doch die Möglichkeit einer Verweigerung von Roh^ 
stoffen für die Zeit der Übergangswirtschaft zugegeben (Harm s, 
Sicherungen 63). In der Tat ist die einseitige Fortdauer des Wirt 
schaftskrieges zu Gunsten der Wiedergutmachung der alliierten und 
assoziierten Schäden in den Friedensschlüssen festgelegt worden. 
Ist es ausgeschlossen, daß die Autarkie selbst für die größten ge 
schlossenen Wirtschaftsgebiete, wie den englischen, russischen und ameri 
kanischen Bereich wirklich erreicht werde, und muß auch die „geschlos 
sene Volkswirtschaft“ als utopisch erkannt werden, so ist es der Über 
spannung des Nationalgefühls der bisher „unterdrückten“ Völker doch 
zuzumuten, daß die Absperrung im politischen Kampfe weiterhin ver 
wendet werden wird. Die gegenseitige Absperrung der auf dem Gebiete 
der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie entstandenen Natio 
nalstaaten ist bereits zur Tatsache geworden. 
So ergibt sich, daß das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte allein 
den wirtschaftlichen Frieden nicht herbeiführt. Verstehen wir unter dem 
Wirtschaftsfrieden ein von wirtschaftlicher Gewalt freies 
Verhältnis der Volkswirtschaften zueinander, so kann er nur auf dem 
Wege einer rechtlichen Ordnung der weltwirtschaftlichen Beziehungen 
der Völker schrittweise verwirklicht werden. 
Wir haben bei der Darstellung der Beendigung des Wirtschafts 
kampfes gesehen, daß sowohl die für den Sieg des Vierbundes in Aussicht 
genommene, wie die infolge des Sieges der Alliierten erfolgte Regelung 
einen dauernden Wirtschaftsfrieden nicht verbürgt. Die Handels- und 
Verkehrsfreiheit und die Meistbegünstigung, die in den Friedensschlüssen 
der Mittelmächte mit Rußland, Ukraine, Finnland und Rumänien von 1918 
vereinbart wurde, würde an sich nicht ausreichen, um die nationale Wirt 
schaftspolitik zu befriedigen. Von den wechselseitigen Ausnahmen der 
Gleichstellung in diesen Friedensschlüssen und von der wirtschaftlichen 
Bindung Rumäniens war bereits die Rede. Wir haben ferner gesehen, 
daß gerade die ewige Meistbegünstigung Deutschlands nach dem 
Frankfurter Frieden von Frankreich geradezu als ein Hemmnis seiner 
wirtschaftlichen Verteidigung gegen die deutsche Expansion auf seinen 
eigenen Märkten betrachtet wurde; ebenso wurde die Erneuerung des 
deutsch-russischen Handelsvertrages von 1894 während der ostasiatischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.