Wege und Ziele einer internationalen Regelung.
211
Wirren von 1904 geradezu als eine Befestigung der deutschen Vorherr
schaft in Kußland aufgefaßt. Es werden daher zur internationalen Ver
kehrsfreiheit noch stärkere Mittel des Ausgleiches wirtschaftlicher Über
legenheit und wirtschaftlicher Schwäche nötig sein.
Daß aber die von den Alliierten geplante Beendigung des mili
tärischen Krieges, die mit einer Fortsetzung des Abschlusses
verbunden werden sollte, den Wirtschaftsfrieden geradezu ausschließt,
ist bereits nachgewiesen worden. Selbst der Zollbund der Ententestaaten
mit dem Plane einer dreifachen Abstufung der Zolltarife mit einem Vor
zugstarif für die Alliierten, einem anderen für die Neutralen und einem
Generaltarif gegenüber Deutschland und Österreich, müßte die wirt
schaftliche Gewalt der Unterdrückten neuerlich auf den Plan rufen.
Es sollen im folgenden die Internationalisierung zur
Förderung der rechtlichen Gleichheit und die Sozialisierung
zur Förderung der tatsächlichen Gleichheit in der Weltwirt
schaft untersucht werden,
2. Wege und Ziele einer internationalen Regelung.
Wir haben gefunden, daß der Wirtschaftskampf des Imperialismus
in der hemmungslosen Verfolgung der selbstsüchtigen Interessen aller
imperialistisch gesinnten Staaten bestand. Dieser Egoismus ging soweit,
daß er schließlich zu den Mitteln der militärischen und wirtschaftlichen
Gewalt griff. Am unverhülltesten trat diese gewaltsame Methode der
wirtschaftlichen Ausdehnung in der Kolonialpolitik der Großmächte vor
dem Weltkrieg und in dem Wirtschaftskriege der Entente mit dessen Ver
geltung durch die Mittelmächte zutage.
Wir haben gefunden, daß die Erkenntnis der Schäden, welche dieser
Wirtschaftskampf für die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen mit sich
brachte, dem wirtschaftlichen Imperialismus überhaupt nicht zum Bewußt
sein kam und daß erst mit dem Ausbruch des Wirtschaftskrieges im engeren
Sinne die Erkenntnis weitere Kreise zu erfassen begann.
Man kann im wesentlichen drei geistige Strömungen der Gegenwart
unterscheiden, in denen bereits die Erkenntnis des W eltinteresses
am Ausschlüsse der wirtschaftlichen Vorherrschaft
einzelner Volkswirtschaften im internationalen Wettbewerb und deren
Ersatz durch eine rechtliche Ordnung mehr oder minder bereits
gereift ist.
In erster Linie steht der Pazifismus. Dieser hat die erste Ent
wicklungsstufe des sogenannten negativen Pazifismus, der sich in
der Forderung von internationalen Schiedsgerichten und Ver
mittlungsräten, somit in einer verbesserten Technik des Ausgleiches
internationaler Streitigkeiten erschöpfte, bereits überwunden. Der k o n-