Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Der  englische  Imperialismus.

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seits  die  Lieferung  der  für  seine  Industrie  erforderlichen  Rohstoffe  und
Lebensmittel  gewährleistet  werden.
Wie  weit  eine  derartige  Abgrenzung  der  Interessensphären  zu  gehen
vermag,  zeigt  das  britisch-französische  Abkommen  über  Zentralafrika
vom  14.  Juni  1898  (S  t  r  u  p  p,  1.  Ergänzungsheft  61).  Darin  verpflichtet
sich  jeder  Yertragsteil  überhaupt  „jede  politische  Aktion“  in
den  Interessensphären  des  anderen  zu  unterlassen.  Es  wurde  wechselseitig ­
  nicht  nur  auf  den  Gebietserwerb,  sondern  auch  auf  den  Abschluß
von  Verträgen,  auf  den  Erwerb  von  Protektoratsrechten,  ja  überhaupt
auf  die  Hinderung  oder  Bestreitung  des  Einflusses  des  anderen  in  dessen
Interessengebiete  verzichtet.
Auf  dieser  durch  den  Erwerb  geschlossener  Einflußgebiete  und  Protektorate ­
  geschaffenen  Grundlage  strebt  England  einerseits  die  wirtschaftliche ­
  Vereinigung  Ägyptens  und  des  Sudans  mit  Südafrika  durch  eine  Kap-Kairo-Bahn,
  andrerseits  die  Vereinigung  von  Indien  und  Ägypten  durch
die  Kalkutta-Kairo-Bahn  an.  Es  scheint  sogar  eine  derartige  Beherrschung
aller  türkischen  Gebiete  zwischen  dem  Mittelmeer,  dem  Roten  Meer  und
dem  Persischen  Meerbusen  geplant  zu  sein.  Hauptwege  dieser  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Ausdehnung  bilden  der  Seeweg  durch  den  Suezkanal ­
  und  der  Landweg  über  Mesopotamien  (K  j  eilen,  Probleme  17).
Dieser  angeblich  friedliche  Erwerb  von  einzelnen  Hoheitsrechten
geht  aber  infolge  des  bald  erforderlichen  Schutzes  des  wirtschaftlichen ­
  Vorherrschers  für  private  oder  öffentlichrechtliche  Ansprüche,
z.  B.  für  Darlehen  seiner  Banken  und  Bankgruppen  an  die  Staatsoberhäupter ­
  oder  Regierungen,  in  die  Besetzung,  der  wirtschaftliche
Imperialismus  in  den  politischen,  über.  So  haben  in  Ägypten  besonders ­
  die  Vertreter  der  Staatsgläubiger  auf  gewaltsames  Vorgehen
gedrängt,  und  der  finanzielle  Zusammenbruch  Ägyptens  ist  nicht
nur  auf  die  Verschwendung  sondern  auch  auf  die  Bewucherung  des
Khediven  durch  das  englische  und  französische  Kapital  zurückzuführen
(Friedjung,  Imperialismus  I,  43).  Dem  Vorschläge  des  Generaladvokaten ­
  des  englischen  Staatsamtes,  Stephen  Cave,  einen  niedrigeren
Zinsfuß  bei  den  englischen  Anleihen  zu  gewähren,  entsprach  Disraeli
nicht,  da  er  bereits  1875  die  dem  Khediven  gehörigen  Suezkanalaktien
gekauft  und  damit  dessen  finanzielle  Abhängigkeit  begründet  hatte.  Im
Wege  der  europäischen  Finanzkontrolle  ist  dann  die  wirtschaftliche  Vorherrschaft ­
  Englands  und  Frankreichs  rechtlich  festgelegt  worden;  sie
hat  schließlich  zur  Besetzung  (1882)  und  zum  Protektorate  Englands  (1914)
geführt.
Das  Eindringen  fremder  Arbeits-  und  Kapitalskraft  ruft  allmählich
eine  nationale  Gegenbewegung  in  dem  wirtschaftlich  unterworfenen
Staate  hervor.  So  war  es  im  Jahre  1881  beim  Aufstand  des  Arabi-Pascha
* n  Ägypten;  so  war  es  im  Jahre  1899  bei  der  Zurückweisung  der  Forde-
            
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