Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Der deutsche Imperialismus. 
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große Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen Bedürfnisse der fremden 
Märkte, eine durchgreifende Arbeitsteilung und außerordentliche Organi 
sationskraft der Unternehmer. Das Ganze krönte die Großzügigkeit der 
inneren und der äußeren Wirtschaftspolitik des Reiches, die allerdings 
seitdem Sturze Bismarcks (1890) sich immer mehr den kriegerischen 
Mitteln, der angeblich unvermeidbaren Austragung des Wettbewerbes 
mit den Waffen zuneigte. Im Anfänge des Jahres 1914 war der Gesamt 
umsatz Deutschlands in Ein- und Ausfuhr auf 18 Milliarden gestiegen. 
Dazu war der Wettbewerb Deutschlands in Frankreich infolge der 
im deutsch-französischen Krieg erstrittenen ewigen Meistbegünsti 
gung nach Art. 11 des Frankfurter Friedens von 1871, in England infolge 
des Freihandelssystems und in Rußland infolge der Handelsverträge 
von 1894 und 1904, durch keine oder kaum empfindliche rechtliche 
Schranken beengt. 
Das eigentliche Betätigungsfeld des Imperialismus aber, die K o 1 o- 
nialWirtschaft betrat Deutschland noch unter Bismarck sehr 
zögernd. Ihm, dem noch laut seiner Reichstagsrede vom 5. Dezember 
1876 die Orientpolitik „nicht die Knochen eines pommerschen Grena 
diers“ wert war, schien die Ablenkung Frankreichs von dem Vogesen- 
loche und die Begünstigung der französischen wie englischen Kolonial 
politik geboten. Er wollte keine „kolonialen Provinzen“ erwerben. 
Kur die Gewährung des Schutzes an die auf dem Wege des natür 
lichen Wettbewerbes entstandenen Handelsniederlassungen galt ihm 
als möglich, ohne nennenswerte Flotte und ohne kriegerische Auseinander 
setzung. Ihm schien das französische Kolonialsystem, das sofort mit dem 
Landerwerb und der militärisch-bureaukratischen Verwaltung einsetzte 
und Auswanderer heranzog, zu künstlich geschaffen (E g e 1 h a- a f, Ge 
schichte 179). Er wollte nur den hanseatischen Unternehmern den 
Schutz des Reiches gegen Angriffe der unmittelbaren Nachbarschaft 
und gegen Schädigungen durch andere europäische Mächte gewähren. 
Er hatte England bereits im Jahre 1876 die Besetzung Ägyptens 
angeraten und im Jahre 1881 eine französische Anfrage wegen des Er 
werbes von Tunis zustimmend beantwortet. So war die Bismarck- 
sehe Außenpolitik eine Kompensationspolitik, wie er es in 
der sogenannten Do-ut-des-Rede vom 10. Januar 1885 ausfühxte. Der 
Rechtsform nach entschied er sich für das englische Kompanie 
system, d. h. für die Verleihung von Hoheitsrechten an Handelsunter 
nehmungen, was sich allerdings bald als unhaltbar herausstellte. Die 
Kolonialpolitik Bismarcks wurde schließlich durch die Berliner 
Kongokonferenz von 1884—1885 gekrönt, deren Generalakte vom 
26. Februar 1885 bereits Ansätze zu einer internationalen Rege 
lung der Kolonialpolitik zeigen. In der Folge ging aber Deutschland aus 
mehrfachen Ursachen über das Kolonialprogramm Bismarcks hinaus.
	        
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