Der deutsche Imperialismus.
11
große Anpassungsfähigkeit an die jeweiligen Bedürfnisse der fremden
Märkte, eine durchgreifende Arbeitsteilung und außerordentliche Organi
sationskraft der Unternehmer. Das Ganze krönte die Großzügigkeit der
inneren und der äußeren Wirtschaftspolitik des Reiches, die allerdings
seitdem Sturze Bismarcks (1890) sich immer mehr den kriegerischen
Mitteln, der angeblich unvermeidbaren Austragung des Wettbewerbes
mit den Waffen zuneigte. Im Anfänge des Jahres 1914 war der Gesamt
umsatz Deutschlands in Ein- und Ausfuhr auf 18 Milliarden gestiegen.
Dazu war der Wettbewerb Deutschlands in Frankreich infolge der
im deutsch-französischen Krieg erstrittenen ewigen Meistbegünsti
gung nach Art. 11 des Frankfurter Friedens von 1871, in England infolge
des Freihandelssystems und in Rußland infolge der Handelsverträge
von 1894 und 1904, durch keine oder kaum empfindliche rechtliche
Schranken beengt.
Das eigentliche Betätigungsfeld des Imperialismus aber, die K o 1 o-
nialWirtschaft betrat Deutschland noch unter Bismarck sehr
zögernd. Ihm, dem noch laut seiner Reichstagsrede vom 5. Dezember
1876 die Orientpolitik „nicht die Knochen eines pommerschen Grena
diers“ wert war, schien die Ablenkung Frankreichs von dem Vogesen-
loche und die Begünstigung der französischen wie englischen Kolonial
politik geboten. Er wollte keine „kolonialen Provinzen“ erwerben.
Kur die Gewährung des Schutzes an die auf dem Wege des natür
lichen Wettbewerbes entstandenen Handelsniederlassungen galt ihm
als möglich, ohne nennenswerte Flotte und ohne kriegerische Auseinander
setzung. Ihm schien das französische Kolonialsystem, das sofort mit dem
Landerwerb und der militärisch-bureaukratischen Verwaltung einsetzte
und Auswanderer heranzog, zu künstlich geschaffen (E g e 1 h a- a f, Ge
schichte 179). Er wollte nur den hanseatischen Unternehmern den
Schutz des Reiches gegen Angriffe der unmittelbaren Nachbarschaft
und gegen Schädigungen durch andere europäische Mächte gewähren.
Er hatte England bereits im Jahre 1876 die Besetzung Ägyptens
angeraten und im Jahre 1881 eine französische Anfrage wegen des Er
werbes von Tunis zustimmend beantwortet. So war die Bismarck-
sehe Außenpolitik eine Kompensationspolitik, wie er es in
der sogenannten Do-ut-des-Rede vom 10. Januar 1885 ausfühxte. Der
Rechtsform nach entschied er sich für das englische Kompanie
system, d. h. für die Verleihung von Hoheitsrechten an Handelsunter
nehmungen, was sich allerdings bald als unhaltbar herausstellte. Die
Kolonialpolitik Bismarcks wurde schließlich durch die Berliner
Kongokonferenz von 1884—1885 gekrönt, deren Generalakte vom
26. Februar 1885 bereits Ansätze zu einer internationalen Rege
lung der Kolonialpolitik zeigen. In der Folge ging aber Deutschland aus
mehrfachen Ursachen über das Kolonialprogramm Bismarcks hinaus.