Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die  Entstehung  des  -wirtschaftlichen  Imperialismus.

Eesümee  von  Eeichsstadt  vom  8.  Juli  1876,  als  auch  aus  dem  Nachtrage
zur  militärischen  Konvention  zwischen  Eußland  und  Österreich-Ungarn
vom  18.  März  1877  hervor,  in  denen  der  Monarchie  die  dauernde
Einverleibung  von  Bosnien  und  Herzegowina  zugesichert  wurde
{Charmatz,  Geschichte  2,  97).  Der  wirtschaftliche  Imperialismus ­
  tritt  im  Art.  25  des  Berliner  Vertrages  hervor,  wenn  dort  nicht  nur
zum  sicheren  Bestände  der  neuen  politischen  Ordnung,  sondern  auch  zur
Wahrung  der  Freiheit  und  Sicherheit  der  Verkehrswege ­
  Österreich-Ungarn  das  Eecht  erhält,  im  Sandschak  Novibazar
Garnisonen  zu  halten  und  Militär-  wie  Handelsstraßen
z  u  b  e  s  i  t  z  e  n.  Es  ist  auch  bezeichnend,  daß  dieses  militärische  und
wirtschaftliche  Aufmarschgebiet  Österreich-Ungarns  „sich  zwischen
Serbien  und  Montenegro  in  südöstlicher  Eichtung  bis
jenseits  Mitrovitza“  erstrecken  soll.  Dazu  kommt  schließlich,  daß  es  der
Art.  29  Montenegro  untersagt,  Kriegsschiffe  zu  besitzen,  den  Hafen  von
Antivari  und  alle  zu  Montenegro  gehörigen  Gewässer  den  Kriegsschiffen
aller  Nationen  verschließt,  montenegrische  Küstenbefestigungen  verbietet
und  die  See-  wie  die  Gesundbeitspolizei  in  diesen  Gewässern  Österreich-Ungarn
  überträgt.  Im  Zusammenhalt  mit  dem  Umstande,  daß  die
„wirtschaftliche  Str  eicbrichtun  g“  der  Monarchie  (Sieger,
Grundlagen  21)  die  südöstliche  ist,  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß
damit  eine  wirtschaftliche  Ausdehnung  zum  Ägäischen  Meer  und  vielleicht
weiter  über  den  Suezkanal  hinaus  angestrebt  wurde.  Der  Weg  nach
Saloniki  sollte  Österreich-Ungarn  von  den  Beschränkungen  seiner
adriatischen  Lage  freimachen  und  bedurfte  eigentlich  nur  der  Herstellung
guter  Bahnverbindungen  zu  diesem  Hafen  und  dessen  Ausgestaltung  zum
ägäischen  Stapelplatz  der  Monarchie  (Sieger,  Grundlagen  46).
Der  merkantilistische  Zug  der  österreichisch-ungarischen  Außenpolitik
erfuhr  einerseits  eine  Verstärkung  durch  die  Annexion  von  Bosnien  und
Herzegowina,  anderseits  eine  Abschwächung  durch  den  Verzicht  auf  die
Eechte  im  Sandschak  Novibazar  (1908).  Als  Schwächebekenntnis  ausgelegt, ­
  hat  dieser  Verzicht  den  seit  dem  Balkankriege  und  dem  Bukarester
  Frieden  aufflammenden  serbischen  Nationalismus  mächtig  angefacht. ­
  War  das  Bündnis  mit  Deutschland  seiner  Begründung  und  seinem
Wortlaute  nach  als  reines  Defensivbündnis  gedacht,  so  ist  es  doch  nach
dem  Eintritte  Deutschlands  in  die  Weltwirtschaft  dem  Dienst  des  levantinischen
  Ausdehnungsprogramms  unterstellt  worden.  Die  Erhaltung
Österreich-Ungarns  in  diesem  Zusammenhänge  war  ein  ebenso  notwendiges ­
  Glied  der  deutschen  Ausdehnung  wie  der  Schutz  der  Türkei
gegen  das  Aufteilungsstreben  Eußlands  und  Englands.  Der  Eintritt  Bulgariens ­
  in  den  Weltkrieg  an  der  Seite  der  Mittelmächte  und  die  Eroberung
Serbiens,  Montenegros  und  Eumäniens  durch  den  Vierbund  haben  den
imperialistischen  Strömungen  in  Österreich-Ungarn  neue  Nahrung  gegeben.
            
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