Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Das  Wesen  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.

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sierung  geworden.  Der  Imperialismus  drängt  zur  Ausfuhr  von  Erzeugnissen
der  Landwirtschaft  bei  günstigen  Ernten  und  von  industriellen  Erzeugnissen ­
  bei  maschineller  Massenproduktion;  in  seiner  höchsten  Entwicklung
aber  zur  Ausfuhr  von  Kapital.
Der  Imperialismus  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  erfaßt  aber  auch
die  Einfuhr.  Infolge  der  fortschreitenden  Industrialisierung  geht  der
Bodenertrag  zurück  und  es  entsteht  ein  im  Inlande  nicht  zu  deckendes
Bedürfnis  nach  Lebensmitteln  für  die  arbeitende  Bevölkerung.
Auch  die  Industrie  selbst  bedarf  der  Einfuhr  von  Eohstoffen  und
Halbfabrikaten.
Die  wirtschaftliche  Notwendigkeit  drängt  nicht  nur  zur  Ausfuhr  und
Einfuhr,  sondern  auch  zur  Sicherung  der  Absatzmärkte  und  Einfuhrländer ­
  gegen  jeden  Wettbewerb.  Diese  Sicherung  kann  sich  sowohl  der
Machtmittel  wie  der  Rechtsmittel  bedienen.  In  den  primitiveren ­
  Stufen  der  wirtschaftlichen  Ausdehnung  überwiegt  gegenüber  Völkern ­
  minderer  Gesittung  und  schon  gar  gegenüber  den  noch  nicht  in  die
Völkerrechtsgemeinschaft  auf  genommenen  Naturvölkern  die  Ausrüstung
und  Stützung  wirtschaftlicher  Unternehmungen  mit  militärischen  Machtmitteln. ­
  Die  Gewährung  des  Schutzes  durch  Androhung  oder  Anwendung ­
  der  militärischen  Gewalt  zu  Lande  oder  zur  See  steht  in  erster
Linie.  Anfänglich  parallel,  später  aber  überwiegend  —  insbesondere
nach  Aufteilung  aller  neu  zu  besiedelnden  Länder  unter  die  Großmächte
—•  beginnt  das  Rechtsmittel  des  Vertrages  ein  immer  mehr  gebrauchtes,
aber  auch  mißbrauchtes  Werkzeug  wirtschaftlicher  Eroberung  zu  werden.
Das  Streben  läuft  darauf  hinaus,  die  Absatz-  und  Einfuhrmärkte,  teils
durch  Verträge  mit  ihren  politischen  Beherrschern,  teils  durch  Verträge
mit  den  gefährlichsten  Wettbewerbern  zu  sichern.  Der  wirtschaftliche
Imperialismus  bedient  sich  hierbei  jener  Mittel  der  Gewalt,  die  im
privatwirtschaftlichen  Verkehre  schon  lange  vorgebildet  und  in  ihrer
Gemeinschädlichkeit  erkannt  sind.  Vielfach  bildet  der  Vertrag
nur  die  Rechtsform,  in  der  ein  durch  militärische  oder  wirtschaftliche
Übermacht  errungener  Zustand  für  längere  Zeiten  und  in  bestimmten
Grenzen  festgelegt  werden  soll.  Es  mehren  sich  die  Verträge  über  die
Abgr
enzung  wirtschaftlicher  E  influßsphären.  Auf  Perioden
friedlicher  Betätigung  des  Ausdehnungsdranges  folgen  Perioden  von
Kolonialkriegen.
boweit  der  wirtschaftliche  Imperialismus  nicht  auf  die  reine  Machtentfaltung ­
  um  ihrer  selbst  willen  zurückgeht,  sondern  volkswirtschaftlich
verursacht  wird,  ist  er  zum  wesentlichen  Bestandteil  der  Großmachtpolitik ­
  geworden.  Die  bereits  geschilderte  Abhängigkeit  von
Ein-  und  Ausfuhr  bringt  es  zunächst  mit  sich,  daß  bei  allen  Großmächten
ein  mehr  oder  minder  lebhaftes  Verlangen  nach  wirtschaftlicher  Selbstgenügsamkeit
  entsteht.  Ja  man  hat  eine  relative  wirtschaftliche
Lenz,  Der  Wirtscliaftskampf  der  Völker  und  seine  internationale  Regelung.  3
            
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