Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus. 
37 
Punkte (Art. 3 und 4, Strupp, Urkunden 2, 134). Bereits das japanisch- 
koreanische Abkommen vom 22. August 1904 dagegen begründet das 
Protektorat Japans, indem es einen finanziellen und diplomatischen Bei 
rat in Korea einfiihrt und diesem den Abschluß von Verträgen mit 
fremden Mächten ohne Befragung des Protektors verbietet (Strupp, Ur 
kunden 2, 135). Das englisch-japanische Bündnis vom 12. August 1905 
bringt bereits die Anerkennung des Protektorats durch England und 
verbietet jedem Vertragsteile, besondere Abmachungen mit einer Macht 
über die Gegenstände des Bündnisses abzuschließen (Strupp, Urkunden 2, 
138). Das japanisch-koreanische Abkommen vom 17. November 1905 
überträgt Japan die Kontrolle über die gesamte auswärtige Politik Koreas, 
das Abkommen vom 24. Juli 1907 die Aufsicht über die gesamte Ver 
waltung (Strupp, Urkunden 2, 143 und 145); der japanisch-koreanische 
Vertrag vom 29. August 1910 bekräftigt bereits die Annexion Koreas 
durch Japan (Strupp, Urkunden 2, 151). 
3. Abschnitt. 
Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus. 
Das Verlangen der Großmächte nach wachsendem Anteil an der 
Weltwirtschaft bedient sich friedlicher wie kriegerischer Mittel. Zu den 
friedlichen Mitteln zählt der rechtlich und tatsächlich un 
beschränkte wirtschaftliche Wettbewerb, der sein Ziel auf Grund 
der wirtschaftlichen Überlegenheit, der persönlichen und sachlichen 
Expansionsmittel allein zu erreichen sucht. 
Wir haben aus der Entstehungsgeschichte des wirtschaftlichen Im 
perialismus Deutschlands gesehen, daß auch er sich der friedlichen Mittel 
bediente, daß aber die Absperrung von den Absatzmärkten der Welt 
durch Aufteilung des Kolonialbodens und der Hochschutzzoll ihn immer 
mehr zu den kriegerischen Mitteln drängte. Wir können aber feststellen, 
daß auch die übrigen Großmächte sich der kriegerischen Mittel bedienten. 
Als kriegerische Mittel des wirtschaftlichen Wettbewerbes 
sind alle jene anzusprechen, die au die Stelle des freien wirtschaftlichen 
Wettbewerbes die Gewalt setzen. Diese wieder zerfällt in eine mili 
tärische und eine wirtschaftliche Gewalt. Die militärische 
Gewalt im Dienste des wirtschaftlichen Imperialismus ist militärischer 
Krieg; sie fällt grundsätzlich nicht in den Rahmen der Darstellung und 
wird nur soweit behandelt werden, als dies zum Verständnis der Handels 
sperre zur See nötig ist. 
Unter „wirtschaftlicher Gewalt“ (pression economique, 
economic pressure) ist jeder Zwang zu verstehen, der durch Entfal 
tung wirtschaftlicher Machtmittel geübt wird. Die 
wirtschaftliche Macht Deutschlands ist vor Ausbruch des Weltkrieges als
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.