Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus.
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Punkte (Art. 3 und 4, Strupp, Urkunden 2, 134). Bereits das japanischkoreanische
Abkommen vom 22. August 1904 dagegen begründet das
Protektorat Japans, indem es einen finanziellen und diplomatischen Beirat
in Korea einfiihrt und diesem den Abschluß von Verträgen mit
fremden Mächten ohne Befragung des Protektors verbietet (Strupp, Urkunden
2, 135). Das englisch-japanische Bündnis vom 12. August 1905
bringt bereits die Anerkennung des Protektorats durch England und
verbietet jedem Vertragsteile, besondere Abmachungen mit einer Macht
über die Gegenstände des Bündnisses abzuschließen (Strupp, Urkunden 2,
138). Das japanisch-koreanische Abkommen vom 17. November 1905
überträgt Japan die Kontrolle über die gesamte auswärtige Politik Koreas,
das Abkommen vom 24. Juli 1907 die Aufsicht über die gesamte Verwaltung
(Strupp, Urkunden 2, 143 und 145); der japanisch-koreanische
Vertrag vom 29. August 1910 bekräftigt bereits die Annexion Koreas
durch Japan (Strupp, Urkunden 2, 151).
3. Abschnitt.
Die Kampfmittel des wirtschaftlichen Imperialismus.
Das Verlangen der Großmächte nach wachsendem Anteil an der
Weltwirtschaft bedient sich friedlicher wie kriegerischer Mittel. Zu den
friedlichen Mitteln zählt der rechtlich und tatsächlich unbeschränkte
wirtschaftliche Wettbewerb, der sein Ziel auf Grund
der wirtschaftlichen Überlegenheit, der persönlichen und sachlichen
Expansionsmittel allein zu erreichen sucht.
Wir haben aus der Entstehungsgeschichte des wirtschaftlichen Imperialismus
Deutschlands gesehen, daß auch er sich der friedlichen Mittel
bediente, daß aber die Absperrung von den Absatzmärkten der Welt
durch Aufteilung des Kolonialbodens und der Hochschutzzoll ihn immer
mehr zu den kriegerischen Mitteln drängte. Wir können aber feststellen,
daß auch die übrigen Großmächte sich der kriegerischen Mittel bedienten.
Als kriegerische Mittel des wirtschaftlichen Wettbewerbes
sind alle jene anzusprechen, die au die Stelle des freien wirtschaftlichen
Wettbewerbes die Gewalt setzen. Diese wieder zerfällt in eine militärische
und eine wirtschaftliche Gewalt. Die militärische
Gewalt im Dienste des wirtschaftlichen Imperialismus ist militärischer
Krieg; sie fällt grundsätzlich nicht in den Rahmen der Darstellung und
wird nur soweit behandelt werden, als dies zum Verständnis der Handelssperre
zur See nötig ist.
Unter „wirtschaftlicher Gewalt“ (pression economique,
economic pressure) ist jeder Zwang zu verstehen, der durch Entfaltung
wirtschaftlicher Machtmittel geübt wird. Die
wirtschaftliche Macht Deutschlands ist vor Ausbruch des Weltkrieges als