Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die  Kampfmittel  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.

37

Punkte  (Art.  3  und  4,  Strupp,  Urkunden  2,  134).  Bereits  das  japanischkoreanische
  Abkommen  vom  22.  August  1904  dagegen  begründet  das
Protektorat  Japans,  indem  es  einen  finanziellen  und  diplomatischen  Beirat ­
  in  Korea  einfiihrt  und  diesem  den  Abschluß  von  Verträgen  mit
fremden  Mächten  ohne  Befragung  des  Protektors  verbietet  (Strupp,  Urkunden ­
  2,  135).  Das  englisch-japanische  Bündnis  vom  12.  August  1905
bringt  bereits  die  Anerkennung  des  Protektorats  durch  England  und
verbietet  jedem  Vertragsteile,  besondere  Abmachungen  mit  einer  Macht
über  die  Gegenstände  des  Bündnisses  abzuschließen  (Strupp,  Urkunden  2,
138).  Das  japanisch-koreanische  Abkommen  vom  17.  November  1905
überträgt  Japan  die  Kontrolle  über  die  gesamte  auswärtige  Politik  Koreas,
das  Abkommen  vom  24.  Juli  1907  die  Aufsicht  über  die  gesamte  Verwaltung ­
  (Strupp,  Urkunden  2,  143  und  145);  der  japanisch-koreanische
Vertrag  vom  29.  August  1910  bekräftigt  bereits  die  Annexion  Koreas
durch  Japan  (Strupp,  Urkunden  2,  151).
3.  Abschnitt.
Die  Kampfmittel  des  wirtschaftlichen  Imperialismus.
Das  Verlangen  der  Großmächte  nach  wachsendem  Anteil  an  der
Weltwirtschaft  bedient  sich  friedlicher  wie  kriegerischer  Mittel.  Zu  den
friedlichen  Mitteln  zählt  der  rechtlich  und  tatsächlich  unbeschränkte ­
  wirtschaftliche  Wettbewerb,  der  sein  Ziel  auf  Grund
der  wirtschaftlichen  Überlegenheit,  der  persönlichen  und  sachlichen
Expansionsmittel  allein  zu  erreichen  sucht.
Wir  haben  aus  der  Entstehungsgeschichte  des  wirtschaftlichen  Imperialismus ­
  Deutschlands  gesehen,  daß  auch  er  sich  der  friedlichen  Mittel
bediente,  daß  aber  die  Absperrung  von  den  Absatzmärkten  der  Welt
durch  Aufteilung  des  Kolonialbodens  und  der  Hochschutzzoll  ihn  immer
mehr  zu  den  kriegerischen  Mitteln  drängte.  Wir  können  aber  feststellen,
daß  auch  die  übrigen  Großmächte  sich  der  kriegerischen  Mittel  bedienten.
Als  kriegerische  Mittel  des  wirtschaftlichen  Wettbewerbes
sind  alle  jene  anzusprechen,  die  au  die  Stelle  des  freien  wirtschaftlichen
Wettbewerbes  die  Gewalt  setzen.  Diese  wieder  zerfällt  in  eine  militärische ­
  und  eine  wirtschaftliche  Gewalt.  Die  militärische
Gewalt  im  Dienste  des  wirtschaftlichen  Imperialismus  ist  militärischer
Krieg;  sie  fällt  grundsätzlich  nicht  in  den  Rahmen  der  Darstellung  und
wird  nur  soweit  behandelt  werden,  als  dies  zum  Verständnis  der  Handelssperre ­
  zur  See  nötig  ist.
Unter  „wirtschaftlicher  Gewalt“  (pression  economique,
economic  pressure)  ist  jeder  Zwang  zu  verstehen,  der  durch  Entfaltung ­
  wirtschaftlicher  Machtmittel  geübt  wird.  Die
wirtschaftliche  Macht  Deutschlands  ist  vor  Ausbruch  des  Weltkrieges  als
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.