Full text: Bankpolitik

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III. Oer Kapitalmarkt. 
erhalten sie ohne Zwischenleistung die Garantiekommission, mißlingt 
sie, so müssen sie nach ihrer Ouote die nicht abgesetzten Stücke überneh 
men. Oas Zwischenstadium des Ronsortialgeschäfts entfällt dadurch. 
56. Die Emission. 
Oie Formen der Emission haben sich in den letzten Generationen 
nicht wesentlich geändert. Renten werden noch immer überwiegend 
zur Subskription aufgelegt, d. h. es wird am Subskriptionstag der ganze 
Rentenbetrag zu bestimmtem Rurs zur Zeichnung aufgelegt. Oie Banken 
nehmen die Zeichnungen ihrer Rlienten schon einige Tage vorher ent 
gegen, und wenn die Ansicht obwaltet, daß die Rente mehrfach gezeichnet 
wird, so pflegt jede Lank den Betrag, den die Runden zu erhalten wün 
schen, mit dem wahrscheinlichen Ueberzeichnungsfaktor zu multiplizie 
ren. wenn einer ihrer Rlienten bei einer Schatzscheinemission 100.000 Ifti 
zu bekommen wünscht, so müssen die Banken so viel mal majorieren, 
d. h. den Betrag so oft mal nehmen, daß der Rlient auch bei Ueberzeich- 
nung die k 00.000 Mk. die er wirklich haben will, bekommt, wenn daher 
eine zwanzigfache Ueberzeichnung für wahrscheinlich gehalten wird, 
wird die Bank die von ihrem Rlienten wirklich verlangten Beträge mit 
20 multiplizieren. Ganz sicher geht dabei aber nur die führende Bank, 
die am Subskriptionstag genau weiß, wieviel die andern Banken ge 
zeichnet haben, und dementsprechend für ihre Rlienten gerade jenen 
Multiplikator anwenden kann, der dem Durchschnitt der Zeichnungen 
aller Ronsortialbanken entspricht. Oie anderen Rreditbanken dagegen 
sind auf vage Schätzung angewiesen: Majorieren sie zu wenig, so be 
kommen ihre Rlienten nicht jene Summe, die sie haben wollten, majo 
rieren sie zu viel, so bekommen die Runden mehr als sie wünschten, ja 
vielleicht mehr, als sie bezahlen können. Zn dem letzteren Falle werden 
die zu viel zugeteilten Stücke bald nach der Emission wieder auf den Markt 
kommen und dadurch den Erfolg derselben in Frage stellen. Speziell 
die letzten Fahre haben in mehreren Fällen, namentlich in Frankreich, 
Mißerfolge von Emissionen nach außerordentlich großen Zeichnungs 
resultaten gebracht, und es fragt sich überhaupt, ob bei der jetzigen vor 
züglichen Organisation, welche die Großbanken zur Unterbringung 
der Effekten besitzen, die Ansetzung der Subskription auf einen bestimmten 
Tag überhaupt noch Sinn hat. 
Bei der Aktieneinführung bürgert sich in Deutschland immer mehr 
der Modus ein, einen Teil der Aktien mit Sperrverpflichtung an die 
Rlienten der Bank vorher abzugeben, ein relativ geringes Paket an die
	        
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