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Weg ist unwirtschaftlich^). Im Unternehmen ist diese Thätigkeit
(1er Wirtschaft gefährlich, weil, trotz der Bestimmtheit des Aus
gangspunktes und des Endziels, der Ausgangspunkt, welcher in
diesem Sinne gewiss überall existiert, unbekannt ist. Das zur
Deckung der Lebensbedürfnisse bestimmte Maß an Gütern ist in
der reinen Wirtschaft bekannt, in der im Unternehmen einge
schlossenen unbekannt, und zwar deshalb, weil der Ertrag der reinen
Wirtschaft bekannt ist, der Ertrag des Unternehmens unbekannt.
In den Lebensfunktionen des Unternehmens liegt
auch die Thätigkeit der Volkswirtschaft, c^ie Vertei
lung der außerpersönlichen Kapitalien, eingeschlossen.
Die Kapitalverteilung stammt nicht vom Unter
nehmergewinn, sondern aus der Thätigkeit des Unter
nehmens; denn der Unternehmergewinn, die Kapital
bildung, ist die Zentralisation des Kapitals. Die
Thätigkeit des Unternehmens ist die Dezentralisation
des Kapitals zum Zwecke der späteren Zentralisation.
Indem der Unternehmer die Produktionsfaktoren vereinigt,
bezahlt er die Werte der vereinigten Faktoren, er bezahlt mit
Kapital alle jene Arbeite- und Kapitalsarten, welcher er zur Pro
duktion bedarf, und dieses Kapital verteilt sich an alle jene, welche
ihm die Arbeite- und Kapitalsarten liefern, und von diesen rollt
es weiter, überall wird es benützt zur Deckung des Lebens
bedarfes, nährt und ernährt so eine Reihe von Kreisen, um
endlich zum Unternehmer zurückzukehren, von ihm als zentrali
siertes, neues Kapital verwendet zu werden, und abermals seinen
ernährenden Rundkreis anzutreten. Das ist die Nährthätigkeit des
Unternehmens, seine volkswirtschaftliche Thätigkeit.
Dreieinig verbunden in einer Thätigkeit, sind diese Rich
tungen der Wirksamkeit des Unternehmens, und diese Thätigkeit
bildet Kapital, erhält Kapital und verteilt Kapital. Die Kapital
verteilung ist die notwendige Folge jedes Unternehmens, die Kapital
erhaltung die nächstfblgende und ein seltener Erfolg die Kapital
bildung, der Unternehmergewinn. —
') Vergleiche: Mengen, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, S. 36 u. ff.