Z EINLEITUNG.
ein solches Mehr an "Leiden und Lasten tragen müssen, als
die Gesamtheit, daß diese Gesamtheit hinwiederum hel
fend dem Einzelnen zur Seite treten muß.
Das soll wahrlich nicht heißen, es müsse nun jedem
Deutschen, je nach seinem Anteil an Opfern und Ent
behrungen der vergangenen Jahre, ein Platz näher oder
ferner von der Sonne eingeräumt werden. Solch ein Ver
gütungsstandpunkt darf keinen Boden unter uns gewinnen.
Was wir dem Vaterland dargebracht haben und darbringen,
das wollen wir einander nicht vorrechnen.
Aber dieser Verzicht auf Dank hat seine Grenzen.
Stellt das dargebrachte Opfer die Existenz des Einzelnen
in Frage, dann muß die weniger schwer getroffene Ge
meinschaft der Volksgenossen aus ethischen Gründen dem
Einzelnen beispringen und Rechtssätze schaffen, die die
Möglichkeit geben, ihn in eine der Allgemeinheit an
gepaßte Lage zu erheben. Aus diesem Gerechtigkeits
gefühl des besonderen Opfers heraus sind die Gesetze be-,
treffend die Erhaltung und Unterstützung von Kriegs
hinterbliebenen und Kriegsbeschädigten entstanden.
Vieles läßt sich nicht ersetzen. So weder liebe Men
schen noch die verlorene Gesundheit. 'Nur die äußeren
Lebensmöglichkeiten können wir verbessern. Doch das ist
unsere Pflicht.
Und diese Pflicht haben wir auch den Deutschen gegen
über zu erfüllen, von deren Schicksal und heutiger Lage ich
im Rahmen dieser Abhandlung sprechen will, gegenüber
den aus ihrer Heimat von Heim und Arbeitsstätte ver
triebenen Elsaß-Lothringern.
Krieg, Revolution, und vor allem der sogenannte „Frie
den von Versailles“, haben dem deutschen Volk so schwere
Lasten aufgebürdet, daß es wohl begreiflich ist, wenn die
Hilfe, die nottut, oft nicht in dem nötigen Umfang und in
der rechten opferfreudigen Gesinnung gewährt wird. Es
geht nicht an, zwischen der Hilfe für das zerstörte Ost
preußen und die vertriebenen Elsaß-Lothringer eine Pa
rallele zu ziehen 1 Wir leben in anderer Zeit als 1914/15.
Hiermit soll gleich zu Anfang gesagt werden, daß den