Full text: error

Z EINLEITUNG. 
ein solches Mehr an "Leiden und Lasten tragen müssen, als 
die Gesamtheit, daß diese Gesamtheit hinwiederum hel 
fend dem Einzelnen zur Seite treten muß. 
Das soll wahrlich nicht heißen, es müsse nun jedem 
Deutschen, je nach seinem Anteil an Opfern und Ent 
behrungen der vergangenen Jahre, ein Platz näher oder 
ferner von der Sonne eingeräumt werden. Solch ein Ver 
gütungsstandpunkt darf keinen Boden unter uns gewinnen. 
Was wir dem Vaterland dargebracht haben und darbringen, 
das wollen wir einander nicht vorrechnen. 
Aber dieser Verzicht auf Dank hat seine Grenzen. 
Stellt das dargebrachte Opfer die Existenz des Einzelnen 
in Frage, dann muß die weniger schwer getroffene Ge 
meinschaft der Volksgenossen aus ethischen Gründen dem 
Einzelnen beispringen und Rechtssätze schaffen, die die 
Möglichkeit geben, ihn in eine der Allgemeinheit an 
gepaßte Lage zu erheben. Aus diesem Gerechtigkeits 
gefühl des besonderen Opfers heraus sind die Gesetze be-, 
treffend die Erhaltung und Unterstützung von Kriegs 
hinterbliebenen und Kriegsbeschädigten entstanden. 
Vieles läßt sich nicht ersetzen. So weder liebe Men 
schen noch die verlorene Gesundheit. 'Nur die äußeren 
Lebensmöglichkeiten können wir verbessern. Doch das ist 
unsere Pflicht. 
Und diese Pflicht haben wir auch den Deutschen gegen 
über zu erfüllen, von deren Schicksal und heutiger Lage ich 
im Rahmen dieser Abhandlung sprechen will, gegenüber 
den aus ihrer Heimat von Heim und Arbeitsstätte ver 
triebenen Elsaß-Lothringern. 
Krieg, Revolution, und vor allem der sogenannte „Frie 
den von Versailles“, haben dem deutschen Volk so schwere 
Lasten aufgebürdet, daß es wohl begreiflich ist, wenn die 
Hilfe, die nottut, oft nicht in dem nötigen Umfang und in 
der rechten opferfreudigen Gesinnung gewährt wird. Es 
geht nicht an, zwischen der Hilfe für das zerstörte Ost 
preußen und die vertriebenen Elsaß-Lothringer eine Pa 
rallele zu ziehen 1 Wir leben in anderer Zeit als 1914/15. 
Hiermit soll gleich zu Anfang gesagt werden, daß den
	        
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