WANDEEUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 117
Zahl von Angehörigen gehobener Berufe und Stände unter
den Vertriebenen ein besonders feines Empfinden in dieser
Unterstützungsfrage vorausgesetzt werden mußte. Und
wenn auch immer wieder betont wurde, daß die Fürsorge
durch das Rote Kreuz keinen wohltätigen, keinen armenrechtlichen
Charakter trage, diese Art der Unterstützung
wirkte doch als Wohltätigkeit, weil eine Rechtsgrundlage
fehlte, auf Grund deren die Vertriebenen die Unterstützung
als ihr gutes Recht hätten verlangen können. Da das
Deutsche Reich auch auf anderen Gebieten, wie wir noch
sehen werden, Rechte und Forderungen der Flüchtlinge
gegen das deutsche Volk nur nach schweren Kämpfen
anerkannte, so wirkte diese Unterstützung des Roten Kreuzes
erst recht wie ein „Almosengeben“.
Sehr ungünstig wirkte zu Anfang 'der Umstand, daß
bei den verschiedenen Fürsorgestellen im Reich keine einheitlichen
Unterstützungssätze eingehalten wurden. So
ging aus den Reihen der Vertriebenen selbst die Forderung
hervor, man solle ihre Unterstützung unter Berücksichtigung
ihrer besonderen Notlage den Grundsätzen über
die Erwerbslosenfürsorge unterstellen. Der Freiburger Vertriebenen-Ausschuß
erreichte durch Verhandlungen mit der
Reichsregierung, daß durch die Verordnung betreffend
Abänderung der Erwerbslosenfürsorge vom 14. März 1919
(RGBl. 1919 S. 303) die Fürsorge für die vertriebenen
Elsaß-Lothringer auf die Basis der Erwerbslosenfürsorge
gestellt wurde, indem das Reich die im allgemeinen bei
der Erwerbslosenfürge von dem Gesamtbetrag der Unkosten
auf die Gemeinden entfallenden 2 / 12 selbst übernahm,
so daß nun der Grund, der mit gegen die Behandlung
der Vertriebenen als Erwerbslose gesprochen hatte,
wegfiel. Die Gemeinden waren nun nicht mehr versucht,
den Flüchtlingen den Aufenthalt aus Furcht vor Lasten,
die ihnen durch sie erwachsen könnten, zu verweigern.
Der besonderen Notlage der Vertriebenen wurde dadurch
Rechnung getragen, daß das Rote Kreuz den Flüchtlingen
Zusatzunterstützungen auszahlen sollte.
Die Schattenseiten dieser Regelung zeigten sich bald.