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WANDERÜNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 115
b) DIE DAUERFÜRSORGE FÜR NOTLEIDENDE FLÜCHTLINGE.
Mit der Fürsorge für die Flüchtlinge, die nicht sofort
ein Unterkommen und Arbeitsmöglichkeit fanden, wurde
am 1. Februar 1919 für das ganze Reichsgebiet das Rote
Kreuz beauftragt. Seine Tätigkeit bildet die Fortsetzung
der vorübergehenden Hilfeleistung der Reichsübernahmestellen.
In gewisser Beziehung liegt auch die Aufgabe des
Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Übernahme. Für die
größeren Bundesstaaten richtete es die Landesübernahmestellen
ein, von denen bereits die Rede war. Für Baden
ist die Reichszentralstelle in Freiburg als Landesübernahmestelle
tätig, in Württemberg liegt die Leitung der
gesamten Fürsorge für die elsaß-lothringischen Flüchtlinge
in der Hand des Arbeitsministeriums, Abteilung
soziale Volkswohlfahrt (Kriegsfürsorge).
Bei diesen LandestibernahmestelleD war nochmals Gelegenheit
gegeben, durch Errichtung von Sammellagern
mit zentralen Arbeitsnachweisstellen und Berufsberatungsstellen
eine Beeinflussung der Flüchtlinge zum Berufswechsel
durch gleichzeitige Schaffung von ländlichen und
industriellen Siedelungen in weitem Umfang durchzuführen.
Aber die Anlage und der Ausbau dieser Übernahmestellen
entsprach keineswegs solchen Aufgaben, und es fehlten
die nötigen Geldmittel. Auch die Landesübernahmestellen
haben bis heute vor allem nach dem Grundsatz der möglichst
raschen Weiterleitung der Vertriebenen gehandelt.
Sie verkannten zwar nicht, daß es mit der bloßen Weiterleitung
nicht getan sei, man war sich klar darüber, daß
die wichtigste Aufgabe sei, den Flüchtlingen Heimstätte
und Arbeit zu verschaffen, aber auch hier hoffte man,
der Initiative des einzelnen alles überlassen zu können,
und die Notwendigkeit, die Flüchtlinge, wenn irgend möglich,
in produktive Berufe überzuleiten, fand keine Berücksichtigung.
Die Haupttätigkeit des Roten Kreuzes wurde von
vornherein darin gesehen, den notleidenden Vertriebenen