WANDERÜNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNÄHMEN. 121
rechtswidrige Vorgehen der Franzosen in Notlage waren,
eine Behandlung als Erwerbslose unmöglich war, braucht
nicht weiter unterstrichen zu werden. Wir werden in an
derem Zusammenhang auf diese Eückzahlungsverpflich-
tung noch einmal zurückkommen.
Des weiteren sprechen die Richtlinien nach einem
Kapitel über die Einrichtung der örtlichen Fürsorgestellen
von dem Erlöschen der Fürsorge:
§ 11. „Die Fürsorge erlischt, wenn
1) der Vertriebene ein Einkommen hat, welches dem Werte der
dem Vertriebenen zustehenden Fürsorge gleichkommt,
2) der Vertriebene groben ünterstützungsbetrug begeht,
8) der Vertriebene die Ausnützung einer sich bietenden Verdienst
möglichkeit ganz oder teilweise ohne triftigen Grund unterläßt,
4) der Vertriebene die Auskunft über seine Vermögenslage und
Einkommensverhältnisse der Fürsorgestelle verweigert,
5) der Vertriebene Anordnungen der Fürsorgestelle nicht nach
kommt.“
Anschließend wird betont, daß eine Wiederaufnahme
der Fürsorge nur eintreten kann, wenn die wirtschaftliche
Lage des Vertriebenen sich infolge von Umständen, die mit
seiner Verdrängung Zusammenhängen, wieder besonders er
schwert hat.
Aus dieser Zusammenstellung der Gründe für das
Erlöschen der Fürsorge geht der Geist, der jede Unter-'
Stützungsaktion beherrschen muß, deutlich hervor, nämlich
Hilfe nur so lange zu gewähren, als unbedingt notwendig,
und die Unterstützungsaktion so auszubauen, daß ein Ab
bau der Hilfe möglichst rasch erreicht wird. Daß dieser
Grundsatz wenigstens theoretisch die Hilfsorganisation für
die vertriebenen Elsaß-Lothringer beherrscht, geht noch
deutlicher aus dem dritten Abschnitt der Richtlinien her
vor, welcher die Arbeitsvermittlung betrifft.
Der § 14 sagt:
„Die wichtigste Aufgabe der Fürsorge ist die Arbeitsvermittlung.
Nur eine geeignete Erwerbstätigkeit vermag den Vertriebenen mit
seinen schweren Leiden auszusöhnen und ihm die innere Befriedigung
zurückzugeben. Der Vertriebene hat einen Anspruch, baldmöglichst
aus der Fürsorge heraus in dauernd gesicherte Verhältnisse zu gelangen.“