2. Kapitel. Voraussetzungen der Sozialpolitik.
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Haushaltungen dringt, erleichtert den Überblick über Verhältnisse
anderer Klassen und anderer Gebiete. Die größere Beweglichkeit der
Massen — durch die Eisenbahnen ermöglicht, durch die Freizügigkeits
gesetzgebung rechtlich anerkannt — begünstigt den Austausch der
Erfahrungen, die Verständigung unter gleich Interessierten und ihren
Zusammenschluß zu gemeinsamer Tätigkeit. Vieles hat so zusammen
gewirkt, die soziale Erkenntnis in den Massen der Bevölkerung weit
über das frühere Maß hinaus zu steigern. Dadurch erst haben die
sozialen Probleme, die aus der neuesten Entwickelung hervorgegangen
sind, eine solche Bedeutung erhalten, daß es nicht nur zu Versuchen
gemeinsamer Selbsthilfe gegen gewisse Übelstände, sondern mehr und
mehr zu einer von dem Willen der Nation getragenen umfassenden
Sozialpolitik kommen konnte.
In dem Gesagten liegt, daß ohne Hebung des geistigen Niveaus
der Volksmassen unsere Zeit mit den Opfern und Schwierigkeiten und
Problemen der Sozialpolitik nicht belastet wäre. Aber nur eine eng
herzige und kurzsichtige Auffassung könnte glauben, daß es besser
wäre, wenn es zu jener geistigen Hebung des Volkes nicht gekommen
wäre. Die gesteigerte Bildung und geistige Regsamkeit des Volkes
ist eine Kulturerrungenschaft von höchster Bedeutung und kann und
darf nicht rückgängig gemacht werden. Die ganze landwirtschaftliche
und gewerbliche Produktionsweise, das ganze wirtschaftliche, gesell
schaftliche und politische Leben unserer Zeit, die Möglichkeit, die be
deutend angewachsenen Volksmassen zu ernähren, mit einem Wort die
wesentlichen Grundlagen und Stützen der heutigen Kulturwelt würden
in sich zusammenbrechen, wenn die Masse des Volks wieder in den
früheren Zustand der Unwissenheit und geistigen Schwerfälligkeit
zurücksinken würde. Die Sozialpolitik hätten wir dann freilich nicht
nötig, aber um den Preis kulturellen, geistigen, sittlichen, politischen
und wirtschaftlichen Niedergangs, und der Preis wäre zu hoch.
§ 3. Das soziale PfliehtbewuCstsein. Die bisher besprochenen sach
lichen und geistigen Voraussetzungen würden schon eine sozialpolitische
Betätigung ermöglichen. Aber wenn sie sich nur auf diese Voraus
setzungen stützte, würde sie über ein mehr oder minder widerwilliges
Siclibeugen unter das Joch einer gesellschaftlichen und politischen
Notwendigkeit nicht hinausgehen. Sie würde damit zwar im einzelnen
manches erreichen können, aber doch nur in geringem Grade fähig
sein, die Gegensätze zwischen den arbeitenden und den übrigen Klassen
abzumildern. Die Anfänge der neuen Sozialpolitik — erst in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat sie einen umfassenden Charakter
angenommen — zeigen deutlich jenen Charakter. Erklärlich genug ist
das. Belästigungen, Erschwerungen, Einschränkungen der Bewegungs
freiheit, materielle Einbußen und Opfer waren mit den sozialpolitischen