Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAÜPTTEIL.

der  Vertriebenen  kam  natürlich  erst  recht  für  kleinere  Fürsorgestellen ­
  nicht  in  Frage.  Wo  dies  in  einzelnen  Fällen
geschah,  handelt  es  sich  um  die  größeren  Fürsorgestellen,
in  erster  Linie  um  die  Landesübernahmestellen,  bei  denen
sich  die  Flüchtlinge  anstauten.
Sicherlich  wäre  die  Vermittlung  von  Arbeit  auch
vielen  kleineren  Fürsorgestellen  in  größerem  Umfang,  als
es  bis  heute  geschehen  ist,  möglich  gewesen,  wenn  der
nötige  gute  Wille  vorhanden  gewesen  wäre.
Aber  auch  der  besteingerichtete  Arbeitsnachweis  kann
den  elsaß-lothringischen  Flüchtlingen  in  vielen  Fällen  keine
neue  Existenz  schaffen.
Eufen  wir  uns  kurz  ins  Gedächtnis  zurück,  in  welch
trostloser  Verfassung  die  Deutschen  aus  Elsaß-Lothringen
diesseits  des  Eheins  eintrafen.  Sie  besaßen  gewissermaßen
nur  noch  sich  selbst,  ihr  eigenes  nacktes  Leben.  All  ihr
Hab  und  Gut,  Hausrat,  Werkzeug  und  Vermögen  jeder
Art  hatten  sie  zurücklassen  müssen.  Was  konnte  unter
solchen  Umständen  der  Nachweis  einer  Arbeitsstelle  nützen.
Vor  allem  die  verheirateten  Erwerbsfähigen  befanden  sich
in  trauriger  Lage.  Jedem  Arbeiter  fehlte  der  nötigste
Hausrat,  um  eine  kleine  Wohnung  beziehen  zu  können,
dem  Handwerker  fehlte  das  Geld  zur  Beschaffung  des
nötigsten  Handwerkszeuges,  dem  Kaufmann  der  Kredit
zur  Neubegründung  eines  Geschäftes,  dem  Industriellen
die  Mittel  zur  Beteiligung  an  einem  Unternehmen,  dem
Landwirt  zum  Erwerb  einer  neuen  Wirtschaftsheimstätte,
dem  Arzt  zur  Beschaffung  der  nötigen  Instrumente  und
zur  Einrichtung  einer  für  ihn  geeigneten  Wohnung  usw.
Unterstützungen,  als  Existenzminimum  berechnet,  die  kaum
genügten,  um  das  Leben  zu  fristen,  konnten  hier  nichts
nützen.
In  welcher  Weise  diese  Hemmungen  beseitigt  werden
mußten,  ergibt  sich  schon  aus  ihrer  Aufzählung.  Den
Flüchtlingen  mußte  der  verlorene  Hausrat  wieder  beschafft ­
  oder  ersetzt  werden,  es  mußte  ihnen  ferner  Ersatz
gewährt  werden  für  all  ihre  Verluste  an  Werkzeug  im
weitesten  Sinne,  an  allem,  was  sie  zur  Ausübung  ihres  Be-
            
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