WANDEE.UNGSVEELÄXJF UND GETROFFENE MASSNÄHMEN. 133
in dem Sammelausgabennachweis des Landesvereins Frankfurt
des Boten Kreuzes auf S. 124 aufgeführt. — Auf
diese Weise war immerhin für die Vertriebenen die Möglichkeit
geschaffen, sich mit dem notwendigsten Hausrat
zu versehen. Die Darlehenskasse wurde ermächtigt, diese
Möbeldarlehen als Personalkredit zu bewilligen, und da
hinsichtlich der Rückzahlungsverpflichtung innerhalb von
zwei Jahren die Bestimmung festgesetzt wurde, daß dieselbe
auf keinen Fall vor Erledigung der Entschädigungsansprüche
des betreffenden Flüchtlings gegenüber dem
Deutschen Reich erfolgen müsse, konnten die Vertriebenen
weitgehenden Gebrauch von dieser Einrichtung machen.
Freilich mit 3000 M. war schon im Herbst vorigen
Jahres eine ausreichende Beschaffung von Möbeln und
sonstigen Hausrat auf dem freien Markt nicht mehr möglich.
Durch Verhandlungen der Reichsregierung mit gemeinnützigen
HausratgesellscBäften konnte ein billiger Bezug
für die Vertriebenen gesichert werden. Auch die am
1. September 1919 gegründete Ein- und Verkaufsgesellschaft
der vertriebenen Elsaß-Lothringer konnte wertvolle
Dienste leisten. Nach Angabe ihrer Direktion gelang ihr
die Beschaffung von etwa 150—200 Schlafzimmereinrichtungen,
sowie von Küchenmöbeln, und zwar Vorkriegsware;
ein Schlafzimmer = 1600 M., eine Küche = 800
bis 1000 M.
Die Fürsorgestellen des Roten Kreuzes halfen bei
dieser Ausrüstung der Flüchtlinge mit, indem sie Bettwäsche,
Decken und anderes teils als Unterstützung verteilten,
teils zu niederen Preisen verkauften.
Durch das deutsch-französische Möbelabkommen vom
15. November 1919 wurde diese Möbelbeschaffungsfrage
in weitem Maße erledigt. Seit Anfang dieses Jahres handelt
es sich im Hinblick auf den Hausrat der Flüchtlinge
vor allem um dessen Überführung aus Elsaß-Lothringen
nach dem neuen V/olmort des Eigentümers. Nur bei den
Flüchtlingen, die ihren Hausrat in Elsaß-Lothringen zu
Schleuderpreisen verkauft haben, spielt der Ersatz ihrer
hierdurch erlittenen Einbuße im Zusammenhang mit der