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III. HAUPTTEIL.
verlangen, daß sie auf ihre bisher innegehabte selbständige
Stellung verzichten und jede Arbeit annehmen, sofern
sie nur ihre Erhaltung sichert. Bei einer planmäßig groß- 1
zügig ausgebauten Übernahme hätte man allerdings gerade
unter den Angehörigen dieser Berufe einen Berufswechsel
erreichen können, wenn man ihnen die Notwendigkeit eines
solchen dargestellt hätte und ihnen vor allem unverzüglich
vom Reich aus die Wege dazu gebahnt hätte. Nun man
sie einfach sich selbst überließ, war es nur selbstverständlich,
daß sie wieder in ihren Berufen unterzukommen suchten,
was ihnen als völlig Mittellosen nur selten gelingen
konnte. So waren die Angehörigen dieser Berufsgruppen
in besonderem Maße auf die Fürsorge des Roten Kreuzes
angewiesen, trotzdem es gerade diesen Menschen, die stets
auf ihre errungene Selbständigkeit stolz gewesen waren,
eine schwere Last bedeutete, von geschenktem Brot leben
zu müssen. Denn durch die Art der Auszahlung wirkten
die Unterstützungen, auch wenn sie gegen die Verpflichtung
der Rückzahlung gewährt wurden, als Wohltätigkeit.
Andererseits lag in dieser Rückzahlungsverpflichtung, die
alle Vertriebenen ausstellen müssen, die aus verlorenen
Werten und anderen infolge der Verdrängung entstandenen
Verlusten eine Entschädigungsforderung an das Reich
haben, die Gewähr, daß mit einer Entschädigung durch
das Reich zu rechnen sei.
c) DAKLEHENSEßTEILUNG.
Das lange Warten auf diese Entschädigung mußte
diese Menschen aufreiben, besonders angesichts der Tatsache,
daß eine Eingliederung in das deutsche Wirtschaftsleben
mit jedem Tag schwerer wurde. Auch erreichen die
vom Roten Kreuz ausgezahlten Unterstützungen trotz der
Rückzahlungsverpflichtung nur eine bestimmte Höhe —
und zwar den Satz der Erwerbslosenfürsorge plus einer
durchschnittlich gleichhohen Zusatzunterstützung.
Gelegenheiten, ein neues Geschäft zu begründen, konnten
Kaufleute und Industrielle aus Mangel an Mitteln nicht
ausnützen, trotzdem sie oft ein Vermögen ihr eigen nann-