Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAUPTTEIL.

verlangen,  daß  sie  auf  ihre  bisher  innegehabte  selbständige
Stellung  verzichten  und  jede  Arbeit  annehmen,  sofern
sie  nur  ihre  Erhaltung  sichert.  Bei  einer  planmäßig  groß- 1
zügig  ausgebauten  Übernahme  hätte  man  allerdings  gerade
unter  den  Angehörigen  dieser  Berufe  einen  Berufswechsel
erreichen  können,  wenn  man  ihnen  die  Notwendigkeit  eines
solchen  dargestellt  hätte  und  ihnen  vor  allem  unverzüglich
vom  Reich  aus  die  Wege  dazu  gebahnt  hätte.  Nun  man
sie  einfach  sich  selbst  überließ,  war  es  nur  selbstverständlich, ­
  daß  sie  wieder  in  ihren  Berufen  unterzukommen  suchten, ­
  was  ihnen  als  völlig  Mittellosen  nur  selten  gelingen
konnte.  So  waren  die  Angehörigen  dieser  Berufsgruppen
in  besonderem  Maße  auf  die  Fürsorge  des  Roten  Kreuzes
angewiesen,  trotzdem  es  gerade  diesen  Menschen,  die  stets
auf  ihre  errungene  Selbständigkeit  stolz  gewesen  waren,
eine  schwere  Last  bedeutete,  von  geschenktem  Brot  leben
zu  müssen.  Denn  durch  die  Art  der  Auszahlung  wirkten
die  Unterstützungen,  auch  wenn  sie  gegen  die  Verpflichtung ­
  der  Rückzahlung  gewährt  wurden,  als  Wohltätigkeit.
Andererseits  lag  in  dieser  Rückzahlungsverpflichtung,  die
alle  Vertriebenen  ausstellen  müssen,  die  aus  verlorenen
Werten  und  anderen  infolge  der  Verdrängung  entstandenen
Verlusten  eine  Entschädigungsforderung  an  das  Reich
haben,  die  Gewähr,  daß  mit  einer  Entschädigung  durch
das  Reich  zu  rechnen  sei.
c)  DAKLEHENSEßTEILUNG.
Das  lange  Warten  auf  diese  Entschädigung  mußte
diese  Menschen  aufreiben,  besonders  angesichts  der  Tatsache, ­
  daß  eine  Eingliederung  in  das  deutsche  Wirtschaftsleben ­
  mit  jedem  Tag  schwerer  wurde.  Auch  erreichen  die
vom  Roten  Kreuz  ausgezahlten  Unterstützungen  trotz  der
Rückzahlungsverpflichtung  nur  eine  bestimmte  Höhe  —
und  zwar  den  Satz  der  Erwerbslosenfürsorge  plus  einer
durchschnittlich  gleichhohen  Zusatzunterstützung.
Gelegenheiten,  ein  neues  Geschäft  zu  begründen,  konnten ­
  Kaufleute  und  Industrielle  aus  Mangel  an  Mitteln  nicht
ausnützen,  trotzdem  sie  oft  ein  Vermögen  ihr  eigen  nann-
            
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