Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

I.  HAUPTTEIL.

DIE  URSACHEN  DER  ABWANDERUNG
UND  IHR  UMFANG.

A.  GESCHICHTLICHE  BEDINGUNGEN.
1.  DIE  ÄUSSEREN  UMSTÄNDE.
Im  Waffenstillstandsvertrag  vom  11.  November  1918,
abgeschlossen  im  Wald  von  Compiegne  zwischen  Deutschland ­
  und  den  alliierten  und  assoziierten  Mächten,  lautet
der  Artikel  6:
„In  allen  geräumten  Gebieten  ist  die  Fortführung  von
Einwohnern  untersagt.  Der  Person  oder  dem  Eigentum
der  Einwohner  darf  kein  Schaden  oder  Nachteil  zugefügt
werden.  Niemand  wird  wegen  der  Teilnahme  an  Kriegsmaßnahmen, ­
  die  der  Unterzeichnung  des  Waffenstillstandes
vorausgegangen  sind,  verfolgt  werden.“
iVor  Abschluß  des  Waffenstillstandes,  als  die  deutschen ­
  Armeen  fast  auf  der  ganzen  Westfront  sich  auf  dem
Rückzug  befanden,  hatte  mancher  Deutsche  in  den  Reichslanden
  „Elsaß-Lothringen“  den  Entschluß  gefaßt,  sein  Hab
und  Gut  jenseits  des  Rheines  in  Sicherheit  zu  bringen.
Solange  der  Kampf  noch  tobte,  war  solches  Handeln  und
Denken  unbedingt  zu  verwerfen.  Der  Eindruck  auf  die
einheimische  Bevölkerung  mußte  ein  kläglicher  sein,  und
es  konnte  nicht  ohne  Einfluß  gerade  auf  die  deutschgesinnten ­
  Elemente  unter  der  einheimischen  Bevölkerung
bleiben,  wenn  altdeutsche  Kreise  in  dieser  Weise  schon
vor  der  Entscheidung  den  Glauben  an  die  Erhaltung  des
deutschen  Elsasses  auf  gaben.
            
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