Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

I. HAUPTTEIL. 
DIE URSACHEN DER ABWANDERUNG 
UND IHR UMFANG. 
A. GESCHICHTLICHE BEDINGUNGEN. 
1. DIE ÄUSSEREN UMSTÄNDE. 
Im Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918, 
abgeschlossen im Wald von Compiegne zwischen Deutsch 
land und den alliierten und assoziierten Mächten, lautet 
der Artikel 6: 
„In allen geräumten Gebieten ist die Fortführung von 
Einwohnern untersagt. Der Person oder dem Eigentum 
der Einwohner darf kein Schaden oder Nachteil zugefügt 
werden. Niemand wird wegen der Teilnahme an Kriegs 
maßnahmen, die der Unterzeichnung des Waffenstillstandes 
vorausgegangen sind, verfolgt werden.“ 
iVor Abschluß des Waffenstillstandes, als die deut 
schen Armeen fast auf der ganzen Westfront sich auf dem 
Rückzug befanden, hatte mancher Deutsche in den Reichs- 
landen „Elsaß-Lothringen“ den Entschluß gefaßt, sein Hab 
und Gut jenseits des Rheines in Sicherheit zu bringen. 
Solange der Kampf noch tobte, war solches Handeln und 
Denken unbedingt zu verwerfen. Der Eindruck auf die 
einheimische Bevölkerung mußte ein kläglicher sein, und 
es konnte nicht ohne Einfluß gerade auf die deutsch 
gesinnten Elemente unter der einheimischen Bevölkerung 
bleiben, wenn altdeutsche Kreise in dieser Weise schon 
vor der Entscheidung den Glauben an die Erhaltung des 
deutschen Elsasses auf gaben.
	        
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