Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERUNGSVERLAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 141 
ling, weil er aus Elsaß-Lothringen, anderen G-renzlanden 
oder dem Ausland unter Verlust seines Eigentums ver 
drängt worden, sein Hab und Gut vom deutschen Volk 
ersetzt wird, ebenso sehr muß gegen eine zu hohe Ver 
gütung des Verlorenen angekämpft werden. Derartige Kon 
junkturgewinne müssen die Vertriebenen bei der heutigen 
Lage Deutschlands als eine Entwürdigung ihrer selbst 
empfinden. 
Aber auf den Standpunkt der vollen Entschädigung 
mußte sich die Reichsregierung vom ersten Tage an stellen. 
Die vertriebenen Deutschen aus Elsaß-Lothringen befinden 
sich insofern in einer schlechteren Lage als die beispiels 
weise aus den östlichen Provinzen Preußens vertriebenen, 
weil sie sich in ihrer Notlage nur an das Deutsche Reich, 
nicht aber auch an ein einzelnes Land wenden können. 
Elsaß-Lothringen war Eeichsland. Die Flüchtlinge müssen 
sich an einen Staat ohne Land um Hilfe wenden. Das 
Deutsche Reich hat nicht die Möglichkeit, z. B. durch 
Landanweisung und ähnliche Maßnahmen den aus Elsaß- 
Lothringen Vertriebenen direkt zu helfen. Ein solcher 
Weg führt über die einzelnen Länder. Der föderalistische 
Aufbau unseres Vaterlandes bedeutet eine Erschwerung in 
der Durchführung der Wiedereingliederung dieser Heimat 
losen in unser Wirtschaftsleben. Aber das Reich mußte die 
föderalistischen Hemmungen beseitigen. Außerdem muß 
betont werden, daß die Entschädigung, die sich im großen 
nur durch mobile Werte erfüllen läßt, dadurch nicht wesent 
lich behindert werden konnte. Die einzelnen Länder könn 
ten eine solche Entschädigung heute, nachdem seit Kriegs 
ausbruch und vor allem durch die Finanzreform des vorigen 
Jahres alle großen Einnahmequellen auf das Reich über- 
g eg an gen sind, noch schwerer leisten als das Reich. 
Für uns ist es ausschlaggebend, daß die Vertriebenen 
aus Elsaß-Lothringen durch den verlorenen Krieg, den 
das deutsche Volk in seiner Gesamtheit liquidieren muß, 
um Hab und Gut gekommen sind. So muß das deutsche 
Volk auch in seiner Gesamtheit diesen Verlust übernehmen 
und den einzelnen entschädigen.
	        
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