Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  141

ling,  weil  er  aus  Elsaß-Lothringen,  anderen  G-renzlanden
oder  dem  Ausland  unter  Verlust  seines  Eigentums  verdrängt ­
  worden,  sein  Hab  und  Gut  vom  deutschen  Volk
ersetzt  wird,  ebenso  sehr  muß  gegen  eine  zu  hohe  Vergütung ­
  des  Verlorenen  angekämpft  werden.  Derartige  Konjunkturgewinne ­
  müssen  die  Vertriebenen  bei  der  heutigen
Lage  Deutschlands  als  eine  Entwürdigung  ihrer  selbst
empfinden.
Aber  auf  den  Standpunkt  der  vollen  Entschädigung
mußte  sich  die  Reichsregierung  vom  ersten  Tage  an  stellen.
Die  vertriebenen  Deutschen  aus  Elsaß-Lothringen  befinden
sich  insofern  in  einer  schlechteren  Lage  als  die  beispielsweise ­
  aus  den  östlichen  Provinzen  Preußens  vertriebenen,
weil  sie  sich  in  ihrer  Notlage  nur  an  das  Deutsche  Reich,
nicht  aber  auch  an  ein  einzelnes  Land  wenden  können.
Elsaß-Lothringen  war  Eeichsland.  Die  Flüchtlinge  müssen
sich  an  einen  Staat  ohne  Land  um  Hilfe  wenden.  Das
Deutsche  Reich  hat  nicht  die  Möglichkeit,  z.  B.  durch
Landanweisung  und  ähnliche  Maßnahmen  den  aus  Elsaß-Lothringen
  Vertriebenen  direkt  zu  helfen.  Ein  solcher
Weg  führt  über  die  einzelnen  Länder.  Der  föderalistische
Aufbau  unseres  Vaterlandes  bedeutet  eine  Erschwerung  in
der  Durchführung  der  Wiedereingliederung  dieser  Heimatlosen ­
  in  unser  Wirtschaftsleben.  Aber  das  Reich  mußte  die
föderalistischen  Hemmungen  beseitigen.  Außerdem  muß
betont  werden,  daß  die  Entschädigung,  die  sich  im  großen
nur  durch  mobile  Werte  erfüllen  läßt,  dadurch  nicht  wesentlich ­
  behindert  werden  konnte.  Die  einzelnen  Länder  könnten ­
  eine  solche  Entschädigung  heute,  nachdem  seit  Kriegsausbruch ­
  und  vor  allem  durch  die  Finanzreform  des  vorigen
Jahres  alle  großen  Einnahmequellen  auf  das  Reich  überg
  eg  an  gen  sind,  noch  schwerer  leisten  als  das  Reich.
Für  uns  ist  es  ausschlaggebend,  daß  die  Vertriebenen
aus  Elsaß-Lothringen  durch  den  verlorenen  Krieg,  den
das  deutsche  Volk  in  seiner  Gesamtheit  liquidieren  muß,
um  Hab  und  Gut  gekommen  sind.  So  muß  das  deutsche
Volk  auch  in  seiner  Gesamtheit  diesen  Verlust  übernehmen
und  den  einzelnen  entschädigen.
            
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