Metadata: Money

Die Struktur der Kartelle. 
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aus, so kann jede Fabrik entweder verzichten oder ihre Pro 
duktionsfähigkeit erhöhen. Auch kann sie ihre Beteiligung am 
Verbrauchszuwachs an eine lieferbereite Fabrik der Vereinigung 
verkaufen. Hat eine Fabrik am Jahresschlüsse mehr oder weniger 
abgesetzt als ihr zukommt, so findet der Ausgleich in Geld statt. 
Werke mit höherem Durchschnittspreis als der Gesamtdurch 
schnittspreis haben die Differenz für die mit geringerem Durch 
schnittspreis an die Vereinigung zu zahlen. Die Bestimmungen 
über den Vorsitzenden, die Generalvei’sannnlung, die Vei’trauens- 
männer über Zuwiderhandlungen gegen den Vertrag und Strafen, 
sowie über die Deckung der Verbandskosten gleichen denen des 
schlesischen Kartells, nur hat jede Fabrik eine Stimme und sind 
als Kaution für die Strafen von jeder Fabrik zehn Bankakzepte 
ä 1000 Mk. zu hinterlegen. 
Ebenfalls ein Kartell hoher Ordnung von der Art des rheinisch 
westfälischen und süddeutschen war der Verkaufs verein mittel 
deutscher Zementwerke, der Ende des Jahres 1004 in Form 
einer G. m. b. H. gegründet wurde. 
Ebenso hoch entwickelt, doch in anderer Form war das Nord 
west-Mitteldeutsche Portland-Zementsyndikat in Hannover, das 
Ende 1900 geschaffen wurde. Es war eine Aktiengesellschaft. 
Die Fabriken schlossen sich zu einer Werkbesitzervereinigung 
zusammen, die mit dem Syndikat einen Vertrag abschloß. Die 
Organe waren der Vorstand, Aufsichtsrat, die Generalversamm 
lung, die Werkbesitzervereinigung, der Beirat und die Kommission 
zur Feststellung der Beteiligungsziffern. Die beiden letzten wurden 
von der Werkbesitzerversammlung gewählt. Die Beteiligungs 
ziffern konnten durch diese prozentual eingeschränkt und nach 
Prüfung den Vorschlägen der Kommission gemäß auch geändert 
werden. Der Verkauf erfolgte durch das Syndikat im eigenen 
Namen und auf eigene Rechnung, das den Werken für den 
Absatz der ihnen zugebilligten Beteiligung garantieren mußte. 
Die Beteiligungsziffern waren keine Verhältniszahlen, sondern 
bestimmte Größen. Im Übrigen entsprachen die Bestimmungen 
denen anderer gleich entwickelter Kartelle.
	        
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